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Grundsätze des Amtes für soziale Sicherung und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf

Das Amt für soziale Sicherung und Integration ist ein klientenorientiertes Amt mit Servicefunktion

Je nach Aufgabenstellung der Abteilung sind wir da für

  • Hilfesuchende,
  • soziale Organisationen und Initiativen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

um ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Dies bedeutet

  • Rahmenbedingungen zu schaffen für einen zügigen Arbeitsablauf und eine freundliche Atmosphäre;
  • Achtung der Rechte und der Würde der Hilfesuchenden bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • gesprächspartnerorientierte, umfassende Beratung: freundlich, hilfsbereit sowie fachlich und sozial kompetent;
  • in der Leistungserbringung kooperationsbereit mit anderen und den Klienten;
  • Leistungen und Entscheidungen möglichst ohne Verzögerungen zu erbringen, aber grundsätzlich in einem für den Klienten vertretbaren Zeitraum.

Wir bekennen uns

  • als Führungskräfte zur Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
  • als Kolleginnen und Kollegen zu einem guten Umgang miteinander

Dies bedeutet

  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu helfen, ihre Anlagen zu entwickeln;
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihren Fähigkeiten einzusetzen sowie ihre berufliche Weiterentwicklung zu fördern;
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber
    • persönlich und leistungsmäßig Vorbild zu sein
    • Toleranz und Offenheit zu üben sowie
    • Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für fachliche und persönliche Probleme - u. a. auch bei Alkoholmißbrauch zu sein;
  • eigenes Handeln den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber transparent zu machen, sie in den Informationsfluß einzubeziehen und für die Aufgabenerledigung klar definierte Zielvereinbarungen zu treffen;
  • gegen jede Art von sexueller Belästigung einzutreten sowie entsprechenden Beschuldigungen nachzugehen;
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • bauen ihre Arbeitsbeziehungen untereinander und gegenüber Führungkräften auf gegenseitiger Achtung auf, insbesondere bei der Konfliktbewältigung mit dem Ziel eines guten Arbeitsklimas,
    • helfen einander, ihre Arbeitsziele zu erreichen,
    • unterstützen neu hinzukommende Kolleginnen und Kollegen in der Einarbeitungsphase sowie Nachwuchskräfte, damit sie ihr Ausbildungsziel erreichen,
    • sorgen für den notwendigen Informationsfluß untereinander und gegenüber den Führungskräften.

Wir gehen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln um. Wirtschaftlich heißt dabei nicht, Gesetze restriktiv auslegen.

Dies bedeutet

  • verantwortlicher Umgang mit Haushaltsmitteln und Arbeitszeit, ohne soziale Gesichtspunkte außer acht zu lassen, durch
    • Kostenreduzierung, u. a. durch intelligentes Sparen
    • Einnahmesteigerung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen
    • möglichst kostendeckendes Wirtschaften beim Betrieb von Einrichtungen
  • Kostentransparenz durch
    • Aufbau eines Berichtwesens mit Erfolgskontrolle und
    • Festlegungen von Planungsdaten/Kennzahlen für eine Kosten-Nutzenanalyse
  • Zielorientiertes Arbeiten auf der Grundlage von Vereinbarungen
  • Reduzieren von Schnittstellen, Verkürzen von Arbeitsabläufen, u. a. durch Delegieren von Verantwortungen und Abgrenzen der Handlungsspielräume sowie effektiven Personaleinsatz.

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24. Mai 2012 | 12:15 Uhr

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