5. Sportanlagen - Unterhaltung durch Vereine
| Anlagenbereich | Zuschussbetrag |
|---|---|
| Rasen- und Kunstrasenspielfeld ab 3000 qm | 5.100,00 EUR |
| Aschenspielfeld ab 3000 qm | 3.580,00 EUR |
| Rundlaufbahn | 1.020,00 EUR |
| Sonstige Leichtathletikanlagen | 130,00 EUR |
| Kleinspielfeld o.ä. | 130,00 EUR |
| Tennisplatz | 130,00 EUR |
| Schießanlage pro Stand | 40,00 EUR |
| Umkleideräume u.s.w. (incl. Energiekosten) bis 100 qm |
2.200,00 EUR |
| Umkleideräume u.s.w. (inlc. Energiekosten) über 100 qm |
3.500 EUR |
| Gymnastikhalle (12m x 12m/10m x 10m) | 2.500,00 EUR |
| Normalturnhalle (27m x 15m) | 3.500,00 EUR |
| Großturnhalle (27m x 30m) | 4.500,00 EUR |
| Sporthalle (27m x 45m) | 5.500,00 EUR |
| Bootshalle, Reithalle u.ä. | 1.020,00 EUR |
| sonstige Sporträume und Steganlagen | 510,00 EUR |
Ausgenommen sind Flächen mit Allwetterdecken und Sportanlagen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen.
Der Zuschussgeber behält sich vor, Unterhaltungskostenzuschüsse in angemessenem Umfang zu kürzen bzw. zurückzufordern, wenn sich die Sportanlage in einem erkennbar schlechten Zustand befindet und der Sportverein seiner Unterhaltungspflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt.
Der Zuschuss wird mit Abgabe der jährlichen Bestanderhebungen beim Stadtsportbund/LSB NRW beantragt. Der Bestandserhebung ist der Verwendungsnachweis gemäß Vordruck sowie das Ergebnis der von der Mitgliederversammlung genehmigten Jahresrechnung des jeweiligen Vorjahres beizufügen, in der Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung (z. B. Personalkosten, Kosten für Pflegmittel, Gerätewartung etc.) vereinseigener Sportstätten adäquat auszuweisen sind.
Der Vordruck für den Verwendungsnachweis kann beim Stadtsportbund angefordert bzw. auf dessen Internetseite unter www.ssbduesseldorf.de im Bereich "Service Vereine" heruntergeladen werden.

