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Der Jülich-Klevische Erbfolgekrieg 1609 - 1614

Nach dem von den europäischen Mächten lang erwarteten Tod des regierungsunfähigen und erbenlosen Herzogs Johann Wilhelm I. von Jülich-Kleve-Berg 1609 interessierten sich die verschiedensten Länder für die doch noch immer beachtliche Ländermasse am Niederrhein und in Westfalen. Interessant war dieser Erbfall vor allem deshalb, weil die europäischen Mächte einer Verschiebung der konfessionellen Landkarte nicht zustimmen konnten.

Als Erbe in Frage kamen zunächst, wenn man von älteren Ansprüchen des Hauses Sachsen und des Kaisers absieht, vor allem die vier Schwestern Herzog Johann Wilhelms bzw. deren Ehemänner und Nachkommen. Die älteste Schwester, Maria Eleonora, war mit Albert Friedrich Herzog von Preußen verheiratet, dessen Erbtochter Anna wiederum den lutherischen Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg geheiratet hatte. Die zweitälteste Schwester, Anna, war die Ehefrau des ebenfalls lutherischen Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg an der Donau. Die dritte Schwester, Magdalena, hatte den Pfalzgrafen Johann von Zweibrücken geheiratet und die letzte Schwester, Sibylle, den Markgrafen von Burgau. Für die Erbfolge in Jülich-Kleve-Berg sind nur die Erben der beiden älteren Töchter von Interesse.

Als mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm am 25. März 1609 im Düsseldorfer Schloss der Erbfall eintrat, bemühten sich sowohl Kurfürst Johann Sigismund als auch Pfalzgraf Philipp Ludwig, die Länder am Rhein in Besitz zu nehmen. Philipp Ludwig schickte seinen Sohn Wolfgang Wilhelm, den er mit der Herrschaft beauftragte. Gleichzeitig beanspruchte der Kaiser die Herrschaft, ließ die Festung Jülich besetzen und dort durch Erzherzog Leopold eine provisorische Regierung einrichten. Daraufhin einigten sich die beiden Kontrahenten Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm im Dortmunder Vertrag vom 10. Juni 1609 als Possidierende auf eine gemeinsame Regierung, um Ansprüche Dritter abwehren zu können. Nachdem aber Wolfgang Wilhelm am 19. Juli 1613 zum Katholizismus und Johann Sigismund am 25. Dezember 1613 zum Calvinismus übergetreten waren, war an eine gemeinsame Regierung nicht mehr zu denken. Sie einigten sich im Vertrag von Xanten am 12. November 1614 auf eine - provisorische - Aufteilung der Herrschaftsbereiche: Johann Sigismund sollte die Regierung über Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, Wolfgang Wilhelm über Jülich und Berg ausüben. Dabei blieb der Anspruch auf die Gesamtherrschaft bestehen, auch waren sie für die jeweils anderen Konfessionsgemeinschaften zuständig, d.h. dass Wolfgang Wilhelm Schutzrechte über die Katholiken im Herrschaftsbereich Johann Sigismunds und Johann Sigismund Schutzrechte über die Protestanten im Herrschaftsbereich Wolfgang Wilhelms übernahm, was häufig zu Konflikten führte.


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