1764-1768 (Jahreseintrag für Düsseldorfer Zeitleiste)

Erbauung des Statthalterpalais in der Mühlenstraße

Die Abwesenheit eines Landesherrn bedeutete nicht automatisch eine Regentschaft aus der Ferne oder gar Herrschaftslosigkeit. Die Kurfürsten konnten zwar von ihren Stammlanden aus Grundsatzentscheidungen treffen wie z.B. den Bau eines Schlosses o.ä., zur Erledigung der "Alltagsgeschäfte" in ihren niederrheinischen Territorien mußte jedoch ein Ansprechpartner vor Ort sein. Dies war der Statthalter, der - samt Teilen der Verwaltung - als Stellvertreter des Fürsten repräsentativ untergebracht werden mußte. Statthalter Johann Franz von Goltstein veranlaßte den Bau des Palais auf den Grundstücken des alten Opernhauses und des baufällig gewordenen Marstalls in der Mühlenstraße. Architekt war der Hofbaumeister Ignaz Kees, der ein schon ganz dem Frühklassizismus verpflichtetes, langgestrecktes Gebäude entstehen ließ. Vor dem Ersten Weltkrieg mußte dieses Haus, das zuletzt als Sitz des Regierungspräsidenten diente, dem Neubau des Land- und Amtsgerichts weichen. Lediglich die Fassade des Portalbaus überlebte den Abriß und wurde im Inneren des Nachfolgebaus wieder aufgebaut.

 

 

 


Statthalterpalais in der Mühlenstraße, erbaut 1764-1768 (Foto: Julius Söhn, 1910)

 

 

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