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Hinweise für die Studiobenutzung der Musikbibliothek

Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer der Übungsstudios der Musikbibliothek!

Wir geben Erwachsenen ab 18 Jahren in einem Studioraum die Möglichkeit, auf dem dort stehenden Flügel zu üben. Das Studio mit Flügel in der Musikbibliothek steht unseren Kunden für 5,- EUR/Stunde zur Verfüngung. Dadurch, dass das Studio während der gesamten Öffnungszeit der Zentral- und Musikbibliothek zur Verfügung steht und somit viele Personen das Studio täglich benutzen, sind einige Regelungen für die Studiobenutzung zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Bitte beachten Sie unbedingt diese folgenden Regelungen. Wir müssen uns vorbehalten, Personen, die diese Regelungen nicht beachten, von der Studiobenutzung auszuschließen.

1. Studioreservierung

Die Studiotermine werden für 14 Tage im voraus vergeben. Das Studio kann für maximal zwei Stunden pro Tag und pro Person reserviert werden. Die Reservierung des Studios endet 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit.
Beispiel: Ein für 12:00 Uhr reserviertes Studio kann ab 12:10 Uhr an einen anderen Interessenten vergeben werden.
Wer mehrfach, ohne rechtzeitig abzusagen, ein reserviertes Studio nicht in Anspruch nimmt, kann von der Reservierung ausgenommen werden.

2. Studioschlüssel

Wenn Sie zu dem von Ihnen reservierten Studiotermin erscheinen, melden Sie sich an der Mediothek (Abspieltheke). Dort bekommen Sie gegen Hinterlegung Ihres Bibliotheksausweises der Stadtbüchereien Düsseldorf den Studioschlüssel. Sollte das Studio noch besetzt sein, verständigt die Mitarbeiterin den Studiobenutzer. Die Schlüsselübergabe findet nur in Anwesenheit der Mitarbeiterin der Musikbibliothek an der Abspieltheke statt. Nach Ablauf der Zeit zur Studiobenutzung räumen Sie bitte unaufgefordert das Studio, geben den Schlüssel and der Mediothek zurück und erhalten dafür Ihren Bibliotheksausweis.

3. Studiotüren und -fenster

Das Abschließen der Studiotüren von innen während der Übungszeiten ist nicht gestattet. Das Personal der Stadtbüchereien muss aus Sicherheitsgründen jederzeit Zugang zu den Studios haben.
Die Fenster sind während der Übungstunden geschlossen zu halten.

4. Lautstärke des Musizierens

Bitte berücksichtigen Sie, dass das Studio nicht schalldicht ist und reduzieren die Lautstärke Ihres Musizierens auf ein Mindestmaß, so dass ein störungsfreies Arbeiten in den angrenzenden Bereichen der Ausleihräume und den Büros der Musikbibliothek gewährleistet ist. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, andere Instrumente im Studio zu spielen.

5. Räumliche Anordnung

Bei Verlassen des Studios ist die ursprüngliche räumliche Anordnung der Einrichtungsgegenstände wieder herzustellen.

6. Sehschlitze

Die gläsernen Sehschlitze zu den Ausleihräumen dürfen nicht zugestellt oder zugehängt werden. Das Personal der Stadtbüchereien muss jederzeit in der Lage sein, von außen Einsicht in das Studio zu nehmen.

7. Sonstiges

Essen, Trinken und Rauchen ist im Studio, wie auch in der gesamten Zentral- und Musikbibliothek, nicht gestattet. Für eine Erfrischungspause nutzen Sie bitte das Foyer des WBZ.
Des weiteren gelten alle Bestimmungen des Faltblattes "Musikbibliothek" und der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf.



Musikbibliothek

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10. Februar 2012 | 06:34 Uhr

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