Gartenamt Düsseldorf - Mitteilungen
Bei Hausanstrich und Dachsanierungen Schwalbennester schonen
Sobald die Witterung es zulässt, beginnen im zeitigen Frühjahr oft Hauseigentümer damit, die Hausfassaden zu streichen, Dachrinnen zu erneuern und Dächer zu sanieren.
Dach- und Balkonvorsprünge sind jedoch für Mehlschwalben wichtige Neststandorte. Mehlschwalben und die ebenfalls in bzw. an Gebäuden brütenden Rauchschwalben und Mauersegler gehören zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet u.a. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu töten oder zu fangen, ihre Entwicklungsformen zu zerstören oder Nester zu entnehmen oder zu beschädigen.
Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester appelliert die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf (ULB) an alle Bürger:
- die Schwalbennester bei Anstricharbeiten auszusparen und zwecks Erhalt des Neuanstrichs notfalls mit waagerechten Kotbrettern zu versehen und,
- falls Nester betroffen sind, Dachrinnen nur in Abstimmung mit der ULB und außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. nur vom 30.September - 28.Februar zu erneuern.(Dieser Zeitraum gilt übrigens auch für den Heckenschnitt.)
- und ihr Beschädigen oder Entfernen von Nestern zu melden.
| Kontakt | |
| Anschrift | Garten-, Friedhofs- und Forstamt Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf |
| Telefon | 0211.89-26804 oder 89-26806 |
| Telefax | 0211.89-29273 |
| Öffnungszeiten der Verwaltung | Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15.00 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr |
| ÖPNV | U 78, U 79, Buslinie 722 Haltestelle: Nordpark/Aquazoo Fahrplanauskunft |
| artenschutz@duesseldorf.de | |


