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Bei Hausanstrich und Dachsanierungen Schwalbennester schonen

Sobald die Witterung es zulässt, beginnen im zeitigen Frühjahr oft Hauseigentümer damit, die Hausfassaden zu streichen, Dachrinnen zu erneuern und Dächer zu sanieren.

Dach- und Balkonvorsprünge sind jedoch für Mehlschwalben wichtige Neststandorte. Mehlschwalben und die ebenfalls in bzw. an Gebäuden brütenden Rauchschwalben und Mauersegler gehören zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet u.a. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu töten oder zu fangen, ihre Entwicklungsformen zu zerstören oder Nester zu entnehmen oder zu beschädigen.

Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester appelliert die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf (ULB) an alle Bürger:

  • die Schwalbennester bei Anstricharbeiten auszusparen und zwecks Erhalt des Neuanstrichs notfalls mit waagerechten Kotbrettern zu versehen und,
  • falls Nester betroffen sind, Dachrinnen nur in Abstimmung mit der ULB und außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. nur vom 30.September - 28.Februar zu erneuern.(Dieser Zeitraum gilt übrigens auch für den Heckenschnitt.)
  • und ihr Beschädigen oder Entfernen von Nestern zu melden.

 

Kontakt
Anschrift Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.89-26804 oder 89-26806
Telefax 0211.89-29273
Öffnungszeiten der Verwaltung Montag bis Donnerstag
8.30 bis 15.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
ÖPNV U 78, U 79, Buslinie 722
Haltestelle: Nordpark/Aquazoo
Fahrplanauskunft
E-Mail artenschutz@duesseldorf.de

 

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24. Mai 2012 | 13:33 Uhr

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