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Spenden und Sponsoring

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Spenden und Sponsoring

Immer schon haben die Düsseldorfer ein besonderes Herz für das Grün in der Stadt bewiesen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, das eigene Umfeld grüner und lebenswerter zu gestalten. Bürgerinnen und Bürger, Stiftungen und Firmen können das Gartenamt bei seinen vielfältigen Aufgaben aber auch durch Spenden und Sponsoring unterstützen. Sie machen damit deutlich, dass ihnen das Gemeinwohl besonders am Herzen liegt und helfen der Stadt mit ihren Beiträgen, zum Beispiel bei der Anschaffung von Kinderspielgeräten, Parkbänken oder Bäumen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, auf ausgewählten städtischen Flächen im öffentlichen Raum ein sichtbares Zeichen zu setzen. Im Stadtgebiet bieten Kreisverkehre, Blumenbeete und Verkehrsinseln eine ideale Gelegenheit, sich zu engagieren und Verantwortung für das Grün in der Stadt zu übernehmen.

Spendenschild
Hinweis auf den Sponsor in einer Grünfläche

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring?

Sponsorinnen und Sponsoren wollen öffentliche Einrichtungen fördern, darüber hinaus verfolgen sie aber auch wirtschaftliche Interessen. Sie erwarten, dass ihre Beiträge bekannt werden, zum Beispiel durch eine offizielle Eröffnung der bezuschussten Anlage oder die Nennung Ihres Firmennamens auf einem Schild.

Sponsoring

Im Rahmen des Sponsorings wird eine formelle Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag zwischen dem Garten-, Friedhofs und Forstamt und dem jeweiligen Sponsor abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt unter anderem die Rechte und Pflichten beider Parteien und enthält beispielsweise Aussagen zu den Kosten, zu Haftungsfragen und zur Laufzeit der Vereinbarung. Über die Sponsoringvereinbarung haben gewerbliche Sponsoren die Möglichkeit, die Kosten gegenüber der Finanzbehörde als Werbungskosten geltend zu machen. Privatleute haben diese Möglichkeit leider nicht.

Spende

Auch private Spenderinnen und Spender haben die Möglichkeit, den Aufwand gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, soweit die Spende nach §10b Einkommensteuergesetz anerkannt wird. Das Gartenamt stellt eine "Bestätigung über Geldzuwendungen" aus. Beträge bis 100 Euro können in der Regel durch Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts geltend gemacht werden.

 

Kontakt
Anschrift Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.89-94812
Telefax 0211.89-29058
Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag
8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 14.00 Uhr
ÖPNV U 78, U 79, Buslinie 722
Fahrplanauskunft
E-Mail gartenamt@duesseldorf.de

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9. Februar 2012 | 22:45 Uhr

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