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Gartenamt Düsseldorf - Grabeland

Grabeland

Verpachtung von Grabeland

Als Grabeland bezeichnet man nach dem deutschen Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf. Das Aufstellen von Gartenlauben ist nicht statthaft. Grabeland dient meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart geplant ist. Die Verpachtung erfolgt parzellenweise gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende, Pacht.

In Düsseldorf gibt es einige Flächen, die als Grabeland verpachtet werden.

Kontakt
Anschrift Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.89-94800
Telefax 0211.89-29225
Öffnungszeiten der Verwaltung Montag bis Donnerstag
8.30 bis 15.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
ÖPNV U 78, U 79, Buslinie 722
Haltestelle: Nordpark/Aquazoo
Fahrplanauskunft
E-Mail gartenamt@duesseldorf.de

 

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Grabeland

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24. Mai 2012 | 13:44 Uhr

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