Gartenamt Düsseldorf - Grabeland
Verpachtung von Grabeland
Als Grabeland bezeichnet man nach dem deutschen Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf. Das Aufstellen von Gartenlauben ist nicht statthaft. Grabeland dient meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart geplant ist. Die Verpachtung erfolgt parzellenweise gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende, Pacht.
In Düsseldorf gibt es einige Flächen, die als Grabeland verpachtet werden.
| Kontakt | |
| Anschrift | Garten-, Friedhofs- und Forstamt Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf |
| Telefon | 0211.89-94800 |
| Telefax | 0211.89-29225 |
| Öffnungszeiten der Verwaltung | Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15.00 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr |
| ÖPNV | U 78, U 79, Buslinie 722 Haltestelle: Nordpark/Aquazoo Fahrplanauskunft |
| gartenamt@duesseldorf.de | |


