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Gartenamt Düsseldorf - Düsseldorfer Ausgleichsflächenpool

Düsseldorfer Ausgleichsflächenpool

Hintergrund und Definition

Im September 2000 ist eine Projektgruppe mit Vertretern des Umwelt-, Liegenschafts-, Bauverwaltungs-, Stadtplanungs-, Kanal- und Wasserbau-, Garten-, Friedhofs- und Forstamtes sowie des Amtes für Wirtschaftsförderung zusammengetreten, um die Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines Ausgleichsflächenpools zu klären und ein entsprechendes Handlungskonzept zu entwerfen.

Hintergrund ist die am 1.1.1998 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzbuches, die eine zeitliche und räumliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung ermöglicht (§§ 1a (3), 135a (2) und 200a BauGB). Ausgleichsflächen müssen seitdem nicht mehr in demselben Bebauungsplan ausgewiesen werden, aus dem auch der Eingriff in Natur und Landschaft resultiert. Außerdem können die Maßnahmen zeitlich vorgezogen werden, so dass zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits ein ökologisches Guthaben besteht. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen um einerseits die positiven Wirkungen für den Naturhaushalt durch Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen in einem Raum zu steigern und andererseits durch vorausschauende Flächenpolitik Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen. Mit Ausgleichsflächenpool wird dabei die Bevorratung von Flächen für Kompensationszwecke bezeichnet, während die vorgezogenen Maßnahmen als Ökokonto verstanden werden.

Zuordnung und Umfang

Der Ausgleichsflächenpool soll in erster Linie für künftige Bebauungsplanverfahren angelegt werden. Die von absehbaren Planfeststellungen berührten Räume sind im Entwurf des Suchraumkonzeptes als "Ausschlussräume" berücksichtigt worden, um eine zusätzliche Belastung durch den Flächenpool zu vermeiden.

Der Kompensationsflächenbedarf für die Bauflächenreserven aus Flächennutzungsplan und Gebietsentwicklungsplan ist - auf der Basis von Analogieschlüssen zu bereits abgeschlossenen oder laufenden Verfahren - auf insgesamt 56 Hektar geschätzt worden. Zusammen mit 20 Hektar Waldersatz, die für die Erweiterung des Flughafens für das Düsseldorfer Stadtgebiet prognostiziert wurden, ist somit ein Flächenpool von etwa 76 Hektar anzulegen.

 

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24. Mai 2012 | 13:53 Uhr

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