Gartenamt Düsseldorf - Landschaftsplan
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz NW vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt werden. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Außenbereich, um nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidieren. Düsseldorf hat seit 1997 einen Landschaftssplan.
Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer). Aufgrund der baulichen Entwicklung der letzten zehn Jahre ist etwa ein Quadratkilometer des Plangebietes entfallen. Die Schutzgebietsausweisungen sind erfreulicherweise angestiegen: Naturschutzgebiete nehmen mit circa zehn Quadratkilometern immerhin knapp fünf Prozent des Stadtgebietes ein, Landschaftsschutzgebiete mit annähernd 75 Quadratkilometern etwa 35 Prozent. Forstliche Festsetzungen erstrecken sich über circa 25 Quadratkilometer. Bemerkenswert ist auch noch die Länge verschiedenster Pflanzmaßnahmen, die sich auf fast 30 Kilometer addiert.
1. Änderungsverfahren
Anlass für das Landschaftsplanänderungsverfahren ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Das Düsseldorfer Stadtgebiet wird von drei FFH-Gebieten berührt. Zur Integration der besonderen Erhaltungsziele für diese Gebiete muss der Landschaftsplan in den entsprechende Bereichen geändert werden.
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