Landschaft | Naturschutz - Amphibienschutz
Krötenwanderung
Maßnahmen zum Amphibienschutz
Im Vorfrühling mit milden Nachttemperaturen von mehr als sechs Grad Celsius beginnen die meisten Amphibien, ihre Laichgewässer aufzusuchen. Mit Beginn der Krötenwanderung werden der Dernbuschweg in Gerresheim komplett und der Bauenhäuser Weg zwischen Bauenhaus und Gut Wolfsaap abends ab 18.30 Uhr bis zum darauf folgenden Morgen um 7 Uhr gesperrt. Durch die Sperrung sollen allzu große Verluste unter den Tieren vermieden werden. Die Sperrung in den Nächten, auf die über die Presse rechtzeitig hingewiesen wird, beschränkt sich meist auf einen Zeitraum von Mitte März bis Mitte April.
Hintergrund ist, dass die heimischen Kröten-, Frosch-, und Molcharten zum Laichen immer die gleichen Gewässer aufsuchen - nämlich die, in denen sie aufgewachsen sind. Die zu den Laichplätzen strebenden Tiere benutzen dabei traditionelle Wanderwege. Sie sind besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden stark frequentiert. Die Sicherung dieser Laichwanderwege ist eine wesentliche Aufgabe des Amphibienschutzes.
Nicht an allen Stellen können diese Wanderwege durch Sperrungen gesichert werden. Wo eine Straßensperrung nicht möglich ist, werden deshalb von der Landschaftspflegestation Hexhof mit seinen Zivildienstleistenden Amphibienschutzzäune errichtet. Entlang der grünen, kniehohen Zäune sind alle 10 Meter Fangeimer im Boden eingelassen, die mehrmals täglich kontrolliert werden. Die so eingefangenen Amphibien werden von den Helfern sicher auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgesetzt, damit sie ihre Wanderung fortsetzen können. Allein an den Fangzäunen Am Bauenhaus im Bereich Aaper Wald, konnten seit 1987 jährlich zwischen 566 und 4617 Amphibien – davon ein Großteil Erdkröten – gerettet werden. Ganzjährig werden für den Schutz der Kröten, Frösche und Molche Gewässer unterhalten und Ersatzlaichplätze geschaffen.
Die Lurche setzen ihren Laich im Wasser flacher Teiche, Tümpel und Gräben ab. Nach einiger Zeit schlüpfen daraus kiemenatmende Kaulquappen, die bis zur Umwandlung im Wasser leben. Danach verlassen sie als Jungtiere ihre Geburtsstätte und führen im Sommer ein verborgenes Landleben, wo sie sich von Insekten, Schnecken, Würmern und Spinnen ernähren.
Spaziergänger in Wald und Flur werden gebeten laichende Tiere nicht zu fangen. Das Landschaftsgesetz verbietet es, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.
| Kontakt | |
| Anschrift | Landschaftspflegestation Hexhof Rotthäuser Weg 53 |
| Telefon Revierleiter Hexhof | 0211.2103076 |
| Telefax | 0211.2103075 |
| Sprechzeiten des Revierleiters | Mi 14.00–16.00 Uhr |
| Telefon Forstverwaltung | 0211.89-26801 |
| wald@duesseldorf.de | |


