Landschaft | Naturschutz - Artenschutz
Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die EG-Verordnungen und die nationalen Naturschutzgesetze schützen rund 35.000 Tier- und Pflanzenarten. Dieser Schutz gilt nicht nur für lebende und tote Exemplare, sondern auch für Produkte, die aus Exemplaren der geschützten Arten hergestellt sind.
Hier einige Beispiele für die Produktvielfalt:

Elfenbeinschnitzereien, Klaviertastaturen, Korallenschmuck, Lederwaren aus Reptil-, Krokodil-, Waran-, Pekari- und Leguanleder, Brillengestelle und Schmuck aus Schildpatt, Antiquitäten, Möbel aus exotischen Hölzern, Federschmuck, Bärenkrallen, Pelze, Kaviar, Regenmacher, Muscheln, Tillandsien u.s.w.
Als geschützt gelten auch die Lebensräume und Zufluchtsstätten (z.B. Nester, Hecken und Gebüsch) der Tiere.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamtes in der Eigenschaft als "Untere Landschaftsbehörde" übernimmt hierbei folgende Überwachungs- und Kontrollfunktionen:
- Kontrollieren des Handels und der Zucht mit geschützten Arten
- Überwachen der Einhaltung der nationalen und EG-rechtlichen Verbote
- Einleiten von Bußgeld- und Strafverfahren bei Nichteinhaltung der Verbote
- Beschlagnahmen und Einziehen von nicht legalen Exemplaren
- Erteilen von Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen in Einzelfällen z.B. von den Besitz- und Vermarktungsverboten
- Ausstellen von Dokumenten, die die Legalität der geschützten Exemplare nachweisen
- Einleiten von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei Verstößen gegen das Heckenschnittverbot in der Zeit vom 1.3.–30.9.
Weitere Informationen
| Kontakt | |
| Anschrift | Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf |
| Auskunft | Telefon 0211.89-26806 Telefax 0211.89-29273 |
| Öffnungszeiten | Mo–Do 8.30–15.00 Uhr Fr 8.30–13.00 Uhr |
| ÖPNV | U 78, U 79, Buslinie 722 Haltstelle Nordpark / Aquazoo Fahrplanauskunft |
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