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Aktuelle Themen:

Heiratseintrag, ehemals Familienbuch

Das Familienbuch wird seit dem 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt.

Die aus dem Heiratseintrag erstellte Eheurkunde beinhaltet:

  • Angaben zu den Personalien der Ehegatten,
  • deren Eheschließung,
  • deren Namensführung,
  • und möglichen Auflösungsvermerken der Ehe.

Für eine Eheschließung im Bundesgebiet wird das Heiratsregister im Anschluss an diese automatisch angelegt.


Bei einer im Ausland geschlossen Ehe kann diese nur auf Antrag nachregistriert werden.

Der Antrag kann beim Standesamt Düsseldorf gestellt werden, wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat.

Bei Abgabe des Antrags sind alle Original-Unterlagen (keine Kopien) notwendig. Fremdsprachige Unterlagen sind mit deutschen Übersetzungen einzureichen. Die Übersetzungen sind von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer zu fertigen.

Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen, damit die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung geklärt werden können.

Beurkundung einer Auslandsehe / Konsulatsehe / Auslandslebenspartnerschaft

Den Antrag können Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zur Antragstellung mitbringen.


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24. Mai 2012 | 17:18 Uhr

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