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Rechtliche Grundlagen

Die städtische Abfallwirtschaft und die Erhebung der Abfallgebühren sind in der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung geregelt. Diese Satzungen, die auf dem Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetz, dem Landesabfallgesetz, der Abgabenordnung sowie dem Kommunalabgabengesetz beruhen, werden durch den Rat der Stadt erlassen.

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9. Februar 2012 | 22:09 Uhr

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