Gebührenänderungen in der Landeshauptstadt 2018

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Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2018 konstant. Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Durchschnitt um knapp 3 Prozent, die Biotonnengebühr wird gegenüber 2017 im Durchschnitt um 3 Prozent gesenkt. Die Gebühren für die Restmülltonne sinken geringfügig. Friedhofs- und Abwassergebühren bleiben konstant.

Die Anpassungen für verschiedene Gebührensätze, die der Stadtrat für 2018 beschlossen hat, im Einzelnen:

Straßenreinigung/Abfallgebühren
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden aufgrund der allgemeinen Preissteigerung um durchschnittlich 3 Prozent erhöht. Die Restmüllgebühren für das Jahr 2018 sinken geringfügig. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice beispielsweise um 1,44 Euro im Jahr, das heißt um 0,3 Prozent von 487,44 auf 486,00 Euro.

Während die im Vorjahr günstige Preisentwicklung für 2017 eine umfangreiche Senkung der Gebühren für die Biotonne um durchschnittlich 35 Prozent erlaubte, ist für 2018 lediglich eine kleine Senkung möglich. Für die 120-Liter-Biotonne im Teilservice zum Beispiel um rund 3 Prozent von 46,80 Euro (2017) auf 45,36 Euro (2018).

Nach wie vor werden große Mengen an Grünschnitt und Bioabfall über die Restmülltonne in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. Die Wertstoffe aus der Biotonne werden hingegen zu Kompost verarbeitet. Die Nutzung von Kompost, beispielsweise im Landschaftsbau, spart den Abbau von Mineraldünger und Torf. Mit der separaten Sammlung in der Biotonne leisten Düsseldorfer deshalb einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Einwohner der Landeshauptstadt können diesen Kompost auch als lose Ware in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei auf der Kompostierungsanlage in Düsseldorf-Hamm, sowie auf den Recyclinghöfen Garath, Lohausen und Flingern abholen.

Grundstücksbesitzer können ihre Müllgebühren oft senken, wenn sie Abfälle trennen und zum Beispiel die blaue Tonne für Altpapier und die Biotonne für Biomüll nutzen. Meist ergibt sich dadurch die Möglichkeit, eine kleinere Restmülltonne zu bestellen und Gebühren zu sparen. Das Umweltamt hilft gern, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln. Anfragen können an die Mitarbeiter per Telefon unter 0211-8925050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de gerichtet werden.

Friedhofsgebühren
Die Kalkulation für die Friedhofsgebühren geht von einem insgesamt stabilen Gebührenaufkommen für das Jahr 2018 aus. Die Gebühren wurden auf der Grundlage von 5.000 Bestattungsfällen berechnet. Dies entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016. Die prognostizierte allgemeine Kostensteigerung für die Jahre 2017 und 2018 von insgesamt 3,2 Prozent (1,6 Prozent pro Jahr) sowie Kosten für Arbeiten zur Instandsetzung der Infrastruktur auf Friedhöfen in Höhe von rund einer Million Euro werden durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen.

Im Bereich Krematorium bleibt die Einäscherungsgebühr für das Jahr 2018 unverändert. Es wird von 6.400 Einäscherungen ausgegangen.

Abwassergebühren

Die Abwassergebührensätze werden für das Jahr 2018 gemäß dem Beschluss des Rates in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2018 und somit im 11. Jahr in Folge konstant. Im Jahr 2018 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2018 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.