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Altlasten

In Düsseldorf gibt es ca. 330 Altablagerungen (alte Deponien und Verfüllungen) und ca. 5.500 Grundstücke, auf denen in der Vergangenheit möglicherweise mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte). Allerdings ist nicht jede dieser Flächen gleich als Altlast anzusehen. Vielmehr ist dieses Merkmal Anlaß, zunächst weitere Informationen zu sammeln und in Abhängigkeit davon erforderlichenfalls weitere Untersuchungen anzuschließen. Die Daten sind im städtischen Kataster der Altablagerungen und Altstandorte zusammengefaßt. Auskünfte hieraus können Dritten unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Die Vielzahl der von der Altlastenproblematik betroffenen Grundstücke und Flächen im Stadtgebiet führt dazu, daß...
...alle Bauanträge auf Altlastenbelange zu überprüfen sind. Werden Boden- oder Grundwasserbelastungen festgestellt, sind diese zu sanieren. Anderenfalls ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich.
...bei Grundstücksgeschäften stets überprüft werden sollte, ob das Grundstück auf einer Altablagerung liegt oder ob es gewerblich / industriell genutzt wurde. Dies ist besonders wichtig, da Grundstückseigentümer im Zweifelsfall erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und zu bezahlen haben, unabhängig davon, ob sie selbst die sanierungsbedürftigen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen verursacht haben oder nicht.

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9. Februar 2012 | 17:51 Uhr

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