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Verwertung von Bodenaushub

Beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.März 1998 und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.Juli 1999 zu beachten. Ein Schwerpunkt der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist gem. § 12 BBodSchV das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht.

Für Belange, die nicht in dem o.g. Gesetz bzw. der Verordnung konkret geregelt sind, ist im Stadtgebiet Düsseldorf das Verwertungskonzept zu beachten. Das Konzept beinhaltet Vorgaben zur Untersuchung von Aushubmaterial, gliedert die Materialien in fünf Wiedereinbauklassen und benennt technische Anforderungen an den Wiedereinbau in Abhängigkeit von den wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort.

Bei der Festlegung der Anforderungen und bei der Abgrenzung der unterschiedlichen Wiedereinbauklassen berücksichtigte das Umweltamt allgemein anerkannte und in der Praxis angewandte Vorgaben und Empfehlungen. Eingeflossen sind auch aktuelle Rechtsvorschriften wie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Empfehlungen wie die Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie Gerichtsentscheidungen. Da das Konzept auf ein Vorläufermodell aus dem Jahre 1990 aufbaut, konnte das Umweltamt die langjährigen Erfahrungen der Behörde und der Anwender einarbeiten.

Das Konzept, das sich an Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieurbüros richtet, soll eine langfristig rechtssichere und umweltverträgliche Verwertung der Aushubmaterialien sicherstellen.

Die 20-seitige Broschüre nebst Anlagen kann gegen Einsendung eines an Sie selbst adressierten A 4-Rückumschlages kostenlos beim Umweltamt der Stadt Düsseldorf per Post bestellt werden.

Adresse für schriftliche Bestellungen:

Umweltamt
Abt. 19/4.3
Brinckmannstr. 7
40200 Düsseldorf

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25. Mai 2012 | 02:28 Uhr

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