Asbest
Was ist Asbest?
Asbest ist ein natürlich vorkommendes feinfaseriges Mineral. Der Name Asbest kommt aus dem griechischen und bedeutet “nicht brennbar”. Auf Grund dieser Eigenschaft wurde dieser Stoff vielfältig eingesetzt.
Wofür wurde Asbest gebraucht?
Aufgrund der günstigen technischen Eigenschaften wurde Asbest in einer Vielzahl von Produkten verarbeitet (mehr als 3000). Es werden zwei Asbestproduktgruppen unterschieden: schwachgebundene und festgebundene Asbestprodukte. Schwachgebundene Asbestprodukte haben einen Asbestanteil von 30 bis 90 Prozent (z. B. Spritzasbest), bei festgebundenen Produkten (z. B. Eternitdächer) beträgt der Asbestanteil 5 bis maximal 20 Prozent, dieser ist durch Zement fest gebunden. Je schwächer Asbest in einem Produkt gebunden ist, desto größer ist die Gefahr einer Freisetzung der gefährlichen Asbestfasern durch mechanische Beanspruchung, Alterung, Erschütterung, Hitzebeanspruchung oder Beschädigung.
Schwach gebundene Asbestprodukte
In größeren Gebäuden (Bürogebäude, Kulturgebäude) wurden häufig schwach gebundene Asbestprodukte verbaut. Für den Brandschutz wurde in diesen Gebäuden oft Spritzasbest zur Beschichtung von Wänden, Decken und Trägern verwendet. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest verboten. Im privaten Bereich fand schwachgebundener Asbest Verwendung in Brandschutztüren, Heizkörperverkleidungen und Nachtstromspeicheröfen, aber auch in Kleinelektrogeräten (Toaster, Fön, Heizlüfter u.ä.).
Fest gebundene Asbestprodukte (Asbestzement)
Produkte aus festgebundenem Asbest fanden vielfach Anwendung. Dazu gehören zum Beispiel Fassaden- und Balkonverkleidung, Dachschindeln und - platten, Blumenkästen und Fußbodenbeläge
Wie erkenne ich Asbestprodukte?
Selbst Fachleute können asbesthaltige Materialien nicht eindeutig erkennen. Erst eine Materialanalyse gibt zuverlässigen Aufschluss darüber ob es sich um Asbest handelt. Als erster Anhaltspunkt können feine, abstehende Fasern an den Bruchstellen oder eine weißgraue/ graublaue Färbung der Materialien dienen.
Welches sind typische asbesthaltige Produkte im Wohnbereich?
Nachtstromspeicheröfen
Elektrische Nachtspeicheröfen älteren Datums (bis Baujahr 1985) können asbesthaltige Teile, z.B. als Hitzeschutz enthalten. Insbesondere, wenn diese Teile im Luftstrom des Gerätes angeordnet sind, können sie Fasern freisetzen.
Nähere Informationen, ob in ihrem Gerät asbesthaltige Teile vorhanden sind, erhalten Sie beim Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf unter:
Telefon 0211.89-26265
Dazu sollten Sie folgende Angaben bereithalten:
Hersteller, Gerätebezeichnung (Typ) und Seriennummer/Gerätebaureihe. Die Angaben finden Sie in der Regel auf dem Typenschild des jeweiligen Gerätes.
Auch wenn das bloße Vorhandensein von asbesthaltigen Bauteilen keine konkrete Gefährdung darstellt, wird ein Austausch empfohlen.
Bei einem Austausch kann überlegt werden ein anderes Heizsystem einzubauen. Dies ist oftmals verbunden mit einer höheren Energieausnutzung und einer besseren Umweltverträglichkeit.
Asbestzementplatten
Typische Produkte aus Asbestzement sind z.B. Fensterbänke, Blumenkästen sowie Fassaden- und Dachplatten (sogenannte Eternitplatten). Bei einer intakten Oberfläche der Produkte ist kaum mit einer Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Ältere Asbestzementprodukte, insbesondere Dach- und Fassadenplatten, können jedoch durch Witterungseinflüsse angegriffen werden, wodurch Asbestfasern in die Luft freigesetzt werden.
Die Bearbeitung solcher Produkte, wie z.B. Bohren oder Sägen, ist verboten, da hierbei Asbestfasern freigesetzt werden. Die Sanierung von beschädigten Platten kann z.B. durch Auftragen einer geeigneten Beschichtung erfolgen, wodurch Asbestfasern gebunden werden.
Fußbodenbeläge
Vinyl-Asbest-Fliesen oder Flex-Platten: meist grau oder braunmelierte, quadratische, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht, die ca. 15 % Asbest in festgebundener Form enthalten. Schwarzbraune Bitumenkleber, die hier häufig verwendet wurden, können ebenfalls asbesthaltig sein. Soll neben den Platten auch die – möglicherweise asbesthaltige – Bitumenkleberschicht entfernt werden, sind Schutzmaßnahmen wie für schwach gebundene Produkte zu treffen.Cushion-Vinyl-Beläge: geschäumte PVC-Bahnenware, die auf der Unterseite (Trägerschicht) mit weißer oder hellgrauer Asbestpappe beschichtet sind. Die meist nur einen Millimeter starke Asbest-Trägerpappe besteht zu ca. 90 % aus schwach gebundenem Asbest, meist gepresstem Weißasbest (Chrysotil). Insgesamt macht der Asbestgehalt bei dieser Art von Bodenbelägen bis zu 40 % aus. 1982 wurde die Verwendung dieser Platten vom Gesetzgeber verboten. Diese Bodenbeläge sollten nur durch eine Fachfirma ausgebaut werden. Nicht verwechseln darf man Cushion-Vinyl-Beläge mit PVC-Fußbodenbelägen aus den 60er Jahren, die als Rückseite einen ca. 5 mm starken hellbraunen Jutefilz aufweisen. Dieser ist asbestfrei.
Asphalt-Tiles: Die auch als "Asbesthartfliesen" bezeichneten Platten auf Asphalt- oder Bitumenbasis sind stark mit dem Untergrund verhaftet. Sie sind wegen ihrer Sprödig- und Brüchigkeit eher dem schwach gebundenen Asbest zuzuordnen.
Welche Gesundheitsgefahren gehen von Asbest aus?
Auf Grund ihrer Größe können Asbestfasern über die Atmung in die Lunge gelangen. Jahrzehntelange Einatmung von Asbestfasern kann zu Lungenkrebs, Asbestose oder zu dem selten auftretenden Bauchfellkrebs (Mesotheliom) führen. In Innenräumen soll nach Empfehlung des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes die Faserkonzentration deutlich unter 1000 Fasern/m3 in der Raumluft liegen.
Wie kann ich die Gefährdung einschätzen?
Die Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten erfolgt nach der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“ (Asbest-Richtlinie).
Anhand eines Bewertungsformulars wird vor Ort durch einen Fachmann, die sogenannte Dringlichkeit einer Sanierung in eine von drei Sanierungsstufen eingeordnet. In die Bewertung fließt ein: Art der Asbestverwendung, Asbestart, Struktur der Oberfläche des Asbestproduktes, Beschädigung des Asbestproduktes, äußere Einflüsse, Raumnutzung und Lage des Produktes.
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Sanierungsstufe I
Es besteht eine konkrete Gesundheitsgefahr für den Gebäudenutzer, eine Sanierung ist dringend erforderlich -
Sanierungsstufe II
Eine Sanierung ist mittelfristig erforderlich -
Sanierungsstufe III
Es muss langfristig saniert werden
Für festgebundene Asbestprodukte besteht zurzeit keine gesetzliche Regelung zur Bewertung. Durch diese Produkte besteht keine Gefährdung der Nutzer, solange keine Arbeiten daran ausgeführt werden. Fest gebundene asbesthaltige Produkte sollten nicht mechanisch bearbeitet werden.
Wie erfolgt der Abbau, die Sanierung und die Entsorgung von asbesthaltigen Produkten?
Arbeiten an asbesthaltigen Produkten dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe nach TRGS 519 (Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe) erfolgen.
Die TRGS 519 enthält Vorschriften für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Hierin ist u.a. geregelt, dass Firmen, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen, ihre Sachkunde nachweisen müssen.
Die unsachgemäße Entfernung bereits verlegter asbesthaltiger Materialien oder Gegenstände kann zu hohen Faseremissionen von bis zu mehreren Millionen Fasern führen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die asbesthaltigen Gegenstände vorsichtig und fachkundig entfernt werden. Grundsätzlich sollten zur Sanierung Fachfirmen herangezogen werden.
Auch die Reinigung von verwitterten Asbestzementplatten sollte – wenn überhaupt – nur feucht und durch Fachbetriebe unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (TRGS 519) erfolgen.
Kleinmengen z.B. einzelne Asbestzement-Platten, Balkonblumenkästen, kurze Rohrstücke oder alte Klein-Elektrogeräte die noch Asbest enthalten, wie z.B. Toaster oder Fön, können staubdicht verpackt zu den Recylinghöfen der AWISTA gebracht werden. Auf keinen Fall dürfen sie als Bauschutt oder in die Restabfalltonne entsorgt werden!
Gesetzliche Regelungen
Seit 1993 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland keine asbesthaltigen Materialien mehr hergestellt oder verarbeitet werden.(Chemikalienverbots-verordnung und Gefahrstoffverordnung)Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Fassung vom Januar 1996 (MBl.NRW.1997, S.1067)
Asbestrichtlinie NRW
Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
Ausgabe September 2001 berichtigt BArBl. 1/2003
TRGS 519

REM-Aufnahme Chrysotil-Asbest (Quelle: Dr. Weßling)

Asbestzementdach (Quelle: ARGE Ziegeldach e.V)

Nachtstromspeicherheizung (Quelle: Stadt Düsseldorf)

AZ-Blumenkästen (Quelle: Stadt Düsseldorf)

Floor-Flex-Platten mit PAK-haltigen Kleber (Quelle: Stadt Düsseldorf)

