Formaldehyd
Was ist Formaldehyd, woher kommt Formaldehyd?
Formaldehyd ist eine farblose und bei Zimmertemperatur gasförmige Substanz mit stechendem Geruch. Es ist in der Natur allgegenwärtig und entsteht als Zwischenprodukt beim Stoffwechsel des Menschen. Es wird wegen seiner keimabtötenden und konservierenden Wirkung in zahlreichen Produkten wie etwa Desinfektionsmitteln, Haushaltsreinigern, kosmetischen Mitteln, diversen Farben, Lacken sowie Bauprodukten verwendet.
Für hohe Raumluftkonzentrationen sind vor allem Holzwerkstoffe, in geringem Ausmaß Desinfektionsmittel, Verbrennungsprodukte wie Tabakrauch und offene Gasflammen, in seltenen Fällen auch Kunststoffschäume und Teppiche verantwortlich. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Situation seit Einführung der Formaldehydverordnung 1990 stark verbessert hat. Alte, hochbelastete Spanplatten geben jedoch auch heute noch größere Mengen an Formaldehyd an die Raumluft ab. Auch Importe von Holzwerkstoffen aus bestimmten Ländern stellen ein ungelöstes Problem dar. Es sind dabei vor allem Sperrholz, Fertigparkettböden und schichtverleimte Platten betroffen.
Gesundheitliche Auswirkungen
Erhöhte Formaldehydkonzentrationen verursachen bei empfindlichen Menschen Bindehautreizungen, Schwellungen der Schleimhäute und Kopfschmerzen. Formaldehyd wirkt sich verstärkend auf asthmatische Symptome aus. Inhalativ aufgenommes, dass heißt eingeatmetes Formaldehyd hat mit großer Wahrscheinlichkeit allergisierendes Potenzial. Eine krebserzeugende Wirkung wird nicht gänzlich ausgeschlossen.
Wo findet mal Formaldehyd in Bauprodukten?
Folgende Bauprodukte können hohe Formaldehydkonzentrationen in Innenräumen verursachen:
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Räume mit größeren Mengen an älteren Spanplatten als Möbelwerkstoff, Wandbaustoff bzw. im Fußbodenbereich
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Spanplatten in älteren Fertigteilhäusern, in denen die Wände nur mit Farbe oder Tapeten bedeckt sind (vor allem Baujahre bis 1982).
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Fertigparkettboden oder größere Einrichtungsgegenstände die in den Ländern des ehemaligen Ostblocks, Italien oder Frankreich hergestellt sind. Dies gilt nicht nur für Spanplatten, sondern auch für Sperrholz, Leimholz oder Schichtholzplatten.
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Auch bei einer ausschließlichen Verwendung von E1-Platten kann es unter folgenden Umständen zu einer Überschreitung des Grenzwertes für Formaldehyd kommen:
- hohe Beladung (Anteil m² Spanplatte zu Raumvolumen)
- erhöhte Luftfeuchtigkeit (70 - 95 %)
- höhere Raumtemperaturen (mehr als 25 °C)
Wie kann ich sanieren?
Die beste Methode der Sanierung ist das Entfernen sämtlicher Formaldehydquellen aus dem Wohnbereich. So sollten z.B. aus Spanplatten hergestellte Möbel gegen Massivholzmöbel ausgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Oberflächen belasteter Platten abgedichtet werden. Dazu können offenliegende Sägeschnitte mit Umleimer abgeklebt und Bohrungen versiegelt werden. Sind ganze Wände aus emittierenden Spanplatten hergestellt, so können diese durch eine Dampfsperre (z.B. Aluminiumfolie) zum Innenraum hin abgedichtet werden.
Gesetzliche Regelungen
Holzwerkstoffe
Nach Chemikalien-Verbotsverordnung ( 13. Juni 2003 (BGBI. I, Nr. 26, S. 867)) dürfen beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten und Faserplatten) nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichkonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraums 0,1 ppm überschreitet.
Die Einteilung der Holzwerkstoffe erfolgt in Emissionsklassen, deren niedrigste Stufe E 1 die Einhaltung des Formaldehyd-Grenzwertes gewährleistet. Die Holzwerkstoffe werden dabei entsprechend der Norm in verschiedene Klassen unterteilt:
| Emissionsklasse | Emissionswert | Emissionsstoff |
|---|---|---|
| E1 | 0,1 ppm | Formaldehyd |
| E2 | 0,1 - 1,0 ppm | Formaldehyd |
| E3 | 1,0 bis 2,3 ppm | Formaldehyd |

RAL-ZU 38 weil emissionsarm
Einige Holzwerkstoffhersteller in der BRD haben ihre Platten mit dem Umweltzeichen des Blauen Engels ausgezeichnet. Holzwerkstoffe unterschreiten bei diesen Platten den gültigen Raumgrenzwert von 0,1 ppm Formaldehyd um mindestens 50 %.
Raumluft
Für Raumluft hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 30. März 2006 (Nr. 023/2006) eine Konzentration von 0,1 ppm (0,124 mg/m³) Formaldehyd als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.Die Konzentration von Formaldehyd in der Raumluft ist von den Parametern Temperatur und Luftfeuchte abhängig.

Abbildung: Spanplatten (Quelle: Stadt Düsseldorf)

Abbildung: Schallschutzwand im Klassenraum (Quelle: Stadt Düsseldorf)

