Holzschutzmittel / Pentachlorphenol
Was sind Holzschutzmittel?
Der Holzschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung von Holz und Holzwerkstoffen. Man unterscheidet zwischen dem konstruktiven, physikalischen und chemischen Holzschutz. In chemischen Holzschutzmitteln wird eine Vielzahl von Wirkstoffen angewendet. Der am häufigsten eingesetzte Wirkstoff war Pentachlorphenol (PCP), er wurde oft in Kombination mit dem Wirkstoff Lindan angewendet (Mengenverhältnis 10:1).
Welche Gefährdung geht von Pentachlorphenol (PCP)-haltigen Holzschutzmittel aus?
Grundsätzlich waren PCP-haltige Holzschutzmittel nur für den Einsatz im Außenbereich oder in Feuchträumen vorgeschrieben. Dennoch wurden sie in den 60er und 70er Jahren oft in Innenräumen eingesetzt. Zusätzlich fand PCP noch Verwendung in Farben und Lacken, Textilien und Leder, Desinfektionsmittel und bei der Papierherstellung.
Die größte Belastung mit PCP erfolgt direkt bei der Anwendung. Allerdings verdampft der Wirkstoff PCP allmählich aus dem behandelten Holz und führt so zu einer Belastung der Raumluft. Zusätzlich lagert es sich an anderen Oberflächen an, z.B. Hausstaub, Tapeten, Putz, Möbel und Textilien und führt so zu einer Sekundärbelastung. Eine Exposition von PCP in Innenräumen erfolgt daher inhalativ durch Ausgasung aus behandelten Holzteilen aber auch durch Hautkontakt mit sekundär kontaminierten Materialien wie Einrichtungsgegenständen, Kleidung, Hausstaub und durch Verzehr verunreinigter Lebensmittel.
Beschwerdesymptome bei Personen mit Belastungen wie sie in Innenräumen vorkommen können, sind überwiegend unspezifische: wie Müdigkeit, Hautausschläge, Konzentrationsschwäche, Infektanfälligkeit u.ä.
PCP ist als krebserzeugend eingestuft, es gilt daher das Minimierungsgebot.
Wie kann eine Sanierung durchgeführt werden?
Eine Sanierung sollte grundsätzlich nach dem Ablaufschema der PCP-Richtlinie durchgeführt werden. Die notwendigen Messungen sollten nur bei einem konkreten Verdacht erfolgen.
Wenn die Baumaterialien PCP-haltig sind, sollten alle behandelten Materialien, soweit es technisch und finanziell möglich ist, entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Bei behandelten Balken im Dachbereich reicht evtl. auch das Abhobeln um ca. 3 mm aus, auf ein Abschleifen sollte wegen der Staubentwicklung verzichtet werden. Weiter können belastete Oberflächen auch mit einer Dampfsperre (dampfdichte Folie) versehen werden. Als geeignet hat sich neben Spezialfolien insbesondere Aluminiumfolie im Verbund mit Rauhfasertapete oder Rigipsplatten erwiesen, auch wenn möglicherweise das Raumklima nachteilig beeinflußt wird. Die Sanierung sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Gesetzliche Regelungen
Bereits 1978 hat das Bundesgesundheitsministerium erstmals vor einer großflächigen Anwendung von pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln in Innenräumen gewarnt, seitdem gibt es eine Kennzeichnungspflicht für PCP-haltige Holzschutzmittel. Seit 1986 gibt es ein Verwendungsverbot für PCP-haltige Holzschutzmittel.
1989 erließ die Bundesregierung eine Pentachlorphenol-Verbotsverordnung (BGBL 1989 S.2235) auf der Basis des Chemikaliengesetzes. Seitdem sind die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP verboten. PCP wird teilweise noch in anderen Ländern eingesetzt, zum Behandeln und Imprägnieren von Leder und Schwertextilien sowie in verschiedenen anderen Bereichen.
Grundlage für die Bewertung und Sanierung von PCP-belasteten Gebäuden ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP) -belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden“ (PCP-Richtlinie). Fassung vom Oktober 1996 (MBl.NW 1997,S. 1058)
PCP-Richtlinie NRW
In Abschnitt 3 der PCP-Richtlinie werden die Raumluftgehalte festgelegt bei denen weitere Maßnahmen erforderlich sind:
a) In Aufenthaltsräumen ist von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung auszugehen, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über 1 µg PCP/m3 Luft liegt.
b) Bei Wohnungen oder bei anderen Räumen, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr als 8 Stunden am Tag aufhalten und in denen nutzungsbedingt auch Expositionen über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, wie z. B. in Kindertagesstätten oder Heimen, ist jedoch eine gesundheitliche Gefährdung schon dann möglich, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration unter 1 µg PCP/m3 Luft, aber über 0,1 µg PCP/m3 Luft liegt und gleichzeitig im Blut eine PCP-Belastung von mehr als 70 µg PCP/l (Serum) oder im Urin eine PCP-Belastung von mehr als 40 µg PCP/l vorliegt.

Abbildung: Dachgebälk mit Holzschutzmittel (Quelle: Stadt Düsseldorf)

Abbildung: Holzpaneele (Quelle: Stadt Düsseldorf )

