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Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen

Betrieblicher Umweltschutz - Service für Unternehmen - Druck und Papier

Druck und Papier

Im Folgenden haben wir die branchenspezifischen Informationen für Druck und Papier zusammengestellt. Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes, die für jedes Unternehmen relevant sind, finden Sie hier:
Das müssen Sie einfach wissen

 

Abfall

Typische Abfälle aus dieser Branche sind laut Abfallverzeichnisverordnung dem Herkunftsbereich 0803: "Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Druckfarben" zuzuordnen.

Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation

Für die Betriebe der Druckindustrie wurden im Anhang 56 der Abwasserverordnung Mindestanforderungen festgeschrieben.

In wie weit diese Anforderungen von den Betrieben bereits eingehalten werden, wird im Genehmigungsverfahren überprüft.

Hinweis: Falls das Abwasser vor der Einleitung in den Kanal behandelt wird (Ionenaustauscher, Neutralisation etc.) ist zum Betrieb dieser Behandlungsanlage eine Genehmigung nach § 58(2) Landeswassergesetz NRW erforderlich. Ausgenommen sind nur serienmäßig hergestellte Anlagen nach § 1 Wasserbauprüfverordnung (WasBauPVO) NRW.

Eventuelle Einleitungen aus anderen Anwendungsbereichen:

  • Anhang 53 Abwasserverordnung: Fotografische Abwässer
  • Anhang 38 Abwasserverordnung: Textilherstellung, Textilveredlung
  • Anhang 28 Abwasserverordnung: Herstellung von Papier und Pappe
  • Anhang 31 Abwasserverordnung: Wasseraufbereitung, Kühlsysteme

 

Ihre Ansprechpartner beim Betrieblichen Umweltschutz
Monika Schöllgen
monika.schoellgen@duesseldorf.de
Telefon
0211.89-21036
Telefax
0211.89-29402
Cornelia Wollmann
cornelia.wollmann@duesseldorf.de
Telefon
0211.89-21037
Telefax
0211.89-29402

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Weitere Informationen und Verordnungen
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
und Abwasserverordnung können Sie unter Links downloaden bzw. lesen.
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25. Mai 2012 | 02:37 Uhr

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