Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen
Druck und Papier
Im Folgenden haben wir die branchenspezifischen Informationen für Druck und Papier zusammengestellt. Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes, die für jedes Unternehmen relevant sind, finden Sie hier:
Das müssen Sie einfach wissen
Abfall
Typische Abfälle aus dieser Branche sind laut Abfallverzeichnisverordnung dem Herkunftsbereich 0803: "Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Druckfarben" zuzuordnen.
Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation
Für die Betriebe der Druckindustrie wurden im Anhang 56 der Abwasserverordnung Mindestanforderungen festgeschrieben.
In wie weit diese Anforderungen von den Betrieben bereits eingehalten werden, wird im Genehmigungsverfahren überprüft.
Hinweis: Falls das Abwasser vor der Einleitung in den Kanal behandelt wird (Ionenaustauscher, Neutralisation etc.) ist zum Betrieb dieser Behandlungsanlage eine Genehmigung nach § 58(2) Landeswassergesetz NRW erforderlich. Ausgenommen sind nur serienmäßig hergestellte Anlagen nach § 1 Wasserbauprüfverordnung (WasBauPVO) NRW.
Eventuelle Einleitungen aus anderen Anwendungsbereichen:
- Anhang 53 Abwasserverordnung: Fotografische Abwässer
- Anhang 38 Abwasserverordnung: Textilherstellung, Textilveredlung
- Anhang 28 Abwasserverordnung: Herstellung von Papier und Pappe
- Anhang 31 Abwasserverordnung: Wasseraufbereitung, Kühlsysteme
| Ihre Ansprechpartner beim Betrieblichen Umweltschutz | |
| Monika Schöllgen monika.schoellgen@duesseldorf.de |
Telefon 0211.89-21036 Telefax 0211.89-29402 |
| Cornelia Wollmann cornelia.wollmann@duesseldorf.de |
Telefon 0211.89-21037 Telefax 0211.89-29402 |
Die richtige Branche?
Druck und Papier:
Papierverarbeitung und -Veredlung, Druckereien, Verlage
Sie haben Fragen?
Wir haben die Wichtigsten für Sie beantwortet.
FAQ
Weitere Informationen und Verordnungen
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
und Abwasserverordnung können Sie unter Links downloaden bzw. lesen.
Links

