Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen
Ernährung
Im Folgenden haben wir die branchenspezifischen Informationen für Ernährung zusammengestellt. Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes, die für jedes Unternehmen relevant sind, finden Sie hier:
Das müssen Sie einfach wissen
Abfall
Typische Abfälle in der Branche Ernährung sind:
- "Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln" (Gruppe 02)
- "Siedlungsabfälle" (Gruppe 20)
- "Verpackungsabfall" (Gruppe 15)
Für einzelne Abfälle besteht unter Beachtung der Bioabfallverordnung die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung.
Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation
In manchen Betrieben der Ernährungsbranche fällt aus den Produktionsbereichen Abwasser an, das ohne vorherige Behandlung nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Die wesentlichen abwasserrelevanten Herkunftsbereiche werden in folgenden Anhängen der Abwasserverordnung beschrieben:
- Anhang 4: Ölsaataufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination
- Anhang 10: Fleischwirtschaft
- Anhang 11: Brauereien
- Anhang 12: Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken
- Anhang 14: Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung
| Ihre Ansprechpartner beim Betrieblichen Umweltschutz | |
| Claudia Bernau claudia.bernau@duesseldorf.de |
Telefon 0211.89-21029 Telefax 0211.89-29402 |
| Susanne Görtz susanne.goertz@duesseldorf.de |
Telefon 0211.89-26854 Telefax 0211.89-29402 |
Die richtige Branche?
Ernährung:
Nahrungs- und Futtermittelproduktion, Brauereien, Spirituosen-
herstellung, Metzgereien, Räuchereien
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Wir haben die Wichtigsten für Sie beantwortet.
FAQ
Weitere Informationen und Verordnungen
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
und Abwasserverordnung können Sie unter Links downloaden bzw. lesen.
Links

