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Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen

Betrieblicher Umweltschutz - Service für Unternehmen - Metallbe- und verarbeitung

Metallbe- und verarbeitung

Im Folgenden haben wir die branchenspezifischen Informationen für Metallbe- und verarbeitung zusammengestellt. Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes, die für jedes Unternehmen relevant sind, finden Sie hier:
Das müssen Sie einfach wissen

 

Abfall

Typische Abfälle, die in diesem Produktionszweig vorkommen, sind bei der spanenden Bearbeitung verbrauchte Kühlschmierstoffe, ölhaltige Schleifschlämme und Späne, sowie bei Lackier- und Reinigungsprozessen Lackschlämme, Filtermaterialien und Schlämme. Dies sind im Abfallverzeichnis insbesondere folgende Abfallarten:

  • 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen, Nichteisen-Hydrometallurgie
  • 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
  • 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle)
  • 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen
  • 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung

Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation

In vielen metallverarbeitenden Betrieben fällt aus den Produktionsbereichen Abwasser an, das ohne vorherige Behandlung nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Die wesentlichen abwasserrelevanten Herkunftsbereiche werden in folgenden Anhängen der Abwasserverordnung beschrieben:

  • Anhang 31: Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung
  • Anhang 40: Metallbearbeitung, Metallverarbeitung

Immissionsschutz

Luftreinhaltung

Luftverunreinigungen entstehen bei der Metallbearbeitung durch thermische Behandlungsverfahren und bei Oberflächenbehandlung, wie z. B. Härten, Schweißen, Löten, Lackieren und Galvanisieren. Das dabei entstehende Abgas ist verfahrensbedingt zu reinigen und in den freien Luftstrom zu führen.

Bei der Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel sind die Anforderungen der VOC-Richtlinie (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen - 31. BImSchV) zu beachten.

Lackieranlagen mit einem Lösemitteleinsatz von mehr als 25 Kilogramm pro Stunde oder 15 Tonnen pro Jahr bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für diese Anlagen gelten Emissionsbegrenzungen für Lackstaub und Lösemittel nach der TA Luft.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu den "wassergefährdenden Stoffen" zählen insbesondere Kühlschmierstoffe, Öle, Lösungsmittel, Lacke u. a..

 

Ihre Ansprechpartner beim Betrieblichen Umweltschutz
Peter Wittmann
peter.wittmann@duesseldorf.de
Telefon
0211.89-21879
Telefax
0211.89-29402
Ruth Sommer
ruth.sommer@duesseldorf.de
Telefon
0211.89-21030
Telefax
0211.89-29402
Susanne Görtz
susanne.goertz@duesseldorf.de
Telefon
0211.89-26854
Telefax
0211.89-29402

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Weitere Informationen und Verordnungen
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
und Abwasserverordnung können Sie unter Links downloaden bzw. lesen.
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25. Mai 2012 | 02:38 Uhr

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