Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen
Tankstellen
Im Folgenden haben wir die branchenspezifischen Informationen für Tankstellen zusammengestellt. Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes, die für jedes Unternehmen relevant sind, finden Sie hier:
Das müssen Sie einfach wissen
Abfall
In der Branche "Tankstelle" vorkommende Abfälle sind in der Regel den Herkunftsbereichen 13 "Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen", 14 "Abfälle aus organischen Lösemitteln" oder 16 "Abfälle aus der Fahrzeugwartung" zugeordnet. Neben diesen Abfällen fallen in einem Betrieb in der Regel auch Abfallarten aus anderen Herkunftsbereichen an, z. B. "Verpackungsabfall" (Bereich 15) oder auch "Siedlungsabfälle" (Bereich 20). Bei der Entsorgung von gebrauchten Verbrennungsmotoren oder Getriebeölen ist zusätzlich die Altölverordnung (AltölV) zu beachten.
Abwasser
Typisches Abwasser aus der Branche "Tankstelle" fällt bei der Fahrzeug- und Fahrzeugteilewäsche an, (z. B. Kfz-Waschstraßen, Portal-Waschanlagen, Waschboxen, Kfz-Waschplätze mit und ohne Hochdruckreiniger). Hier gilt der Anhang 49 der Abwasserverordnung.
Wassergefährdende Stoffe
Zu den "wassergefährdenden Stoffen" zählen insbesondere die Betriebsmittel der Fahrzeuge, z. B. Diesel, Benzin, Motor- und Getriebeöle, Hydrauliköle, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Säuren. Des Weiteren werden in den Betrieben auch Heizöl, Farben und Lacke, Lösemittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Altöl, Batterien, u. v. a. benutzt und gelagert. Zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen insbesondere
- ober- und unterirdische Tanks
- Abfüllflächen zum Befüllen / Entleeren der Lagertanks
- Lagerung von Teilen mit z. B. Ölanhaftungen
- Abfüllanlagen
- Gebindelager
- hydraulische Hebebühnen oder Aufzüge
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