Betrieblicher Umweltschutz - Häufig gestellte Fragen
FAQs – Fragen und Antworten
Wann können die Inbetriebnahme-Prüfpflichten nach VAwS entfallen?
Die Inbetriebnahmeprüfung kann entfallen,
- wenn die Anlage von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut wurde und diese nicht wiederkehrend prüfpflichtig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Anlage muss dem Umweltamt vom Fachbetrieb mittels eines Formblattes bescheinigt werden.
- wenn die Anlage zu denselben Zeitpunkten oder innerhalb gleicher oder kürzerer Zeiträume nach anderen Rechtsvorschriften zu prüfen ist und dabei die Anforderungen dieser Verordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes berücksichtigt werden.
- wenn die Anlage im Rahmen eines allgemeinen Managementsystems überprüft wird (wie gem. Öko-Audit-Verordnung und/oder DIN EN ISO 14.001) und dabei
- einer betriebsinternen Überwachung unterzogen wird, die den Vorgaben im Wasserhaushaltsgesetz und der VAwS gleichwertig ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Häufigkeit der Überwachung, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der prüfenden Personen, Umfang der Prüfungen, Bewertung der Prüfergebnisse, Mängelbeseitigung.
- in entsprechend dem Managementsystem erarbeiteten Unterlagen dokumentiert wird, dass die Voraussetzungen nach Nr. 1 eingehalten werden.


