Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen
Was Sie zum Thema "Abfall" wissen sollten
Fachinformationen
Fallen in einem Betrieb mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr an, besteht für die Entsorgung dieser Abfälle eine Nachweispflicht. Entsprechende Entsorgungsnachweise, die bescheinigen, dass die Entsorgung zu einer bestimmten Anlage ordnungsgemäß ist, sind vor Beginn der Entsorgung zu führen. Ein Nachweis ist längstens fünf Jahre gültig. Die einzelne durchgeführte Entsorgung ist mit einem Begleitschein zu dokumentieren. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Sammelentsorgung in Verbindung mit Übernahmescheinen möglich.
Fallen weniger als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle an, so besteht bei der Entsorgung dieser zwar nicht die Pflicht zur Führung eines Entsorgungsnachweises, die einzelne Entsorgung ist jedoch durch einen Übernahmeschein zu dokumentieren.
Unabhängig von der Menge, besteht für einen Erzeuger (Besitzer) von gefährlichen Abfällen die Pflicht zur Führung eines Abfallregisters.
Ab dem 01.04.2010 soll die Nachweisführung in der Regel elektronisch erfolgen. Die Führung der Nachweise ausschließlich in Papieform ist längstens bis 31.01.2011 möglich.

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