Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen
Was Sie zum Thema "Immissionen" wissen sollten
Unter Immissionen versteht man die Einwirkung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Faktoren auf die Umwelt – also auf Mensch, Tier und Pflanze, aber auch auf Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter. Der Schutz vor diesen Einwirkungen ist hauptsächlich geregelt im Bundes-Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) mit seinen derzeit mehr als 30 Verordnungen und Technischen Anleitungen.
Genehmigungspflichtig sind demnach die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen im besonderen Maße hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit und die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen können. Was "im besonderen Maße" bedeutet, ist häufig durch Schwellenwerte festgelegt, etwa für den Schadstoffausstoß oder den Stoffdurchsatz der Anlage.
Grundsätzlich betrifft der Immissionsschutz jedoch alle technischen Anlagen, Fahrzeuge und Geräte – und zwar von großen Fabrikanlagen bis hin zu Kleingeräten, die z. B. Lärm absondern. Immissionsschutz bezieht sich auch auf die Qualität von Kraftstoffen oder etwa Emissionen von Holzstaub.
Dabei verfolgt der Immissionsschutz keinen starren, sondern einen umfassenden und dynamischen Ansatz. Er beschränkt sich nicht auf die Festlegung von Grenzwerten, sondern berücksichtigt auch die schädliche Wirkung von Emissionen und bezieht eventuelle Vorbelastungen in die Bewertung mit ein. Schließlich wird nicht nur bei der Genehmigung neuer Anlagen, sondern auch bei der Kontrolle längst bestehender Anlagen der momentane "Stand der Technik" als Messlatte angelegt, um einen fortwährenden Verbesserungsprozess zu bewirken.
Weitere Informationen und Links
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Genehmigungspflichtige Anlagen – Hinweise zum Genehmigungsverfahren

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