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Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen

Betrieblicher Umweltschutz - Fachinformationen - Wassergefährdende Stoffe

Was Sie zum Thema "Wassergefährdende Stoffe" wissen sollten

Prüfpflichten für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Je nach Größe und Aufstellort einer Anlage verlangt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Anlagen-Verordnung (VAwS) Prüfungen in regelmäßigen Abständen oder zu besonderen Anlässen. Diese Prüfungen müssen von anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden.

Ob Ihre Anlage prüfpflichtig ist, können Sie anhand der folgenden Tabelle ermitteln:

Prüfpflichtige Anlagen
Prüfanlass / Anlagenart Unterirdische Behälter und Rohr-
leitungen
Oberirdische Anlage;
hierzu gehören auch die in Kellerräumen eingebauten Anlagen
Anlagen-
volumen
unabhängig von der Größe bis 1.000 l über 1.000 l über 10.000 l
Inbetrieb-
nahme wesentliche Änderung
Ja Nein Ja Ja
Wieder-
kehrende Prüfung erforderlich
Ja, alle 5 Jahre
Anlagen in WSZ alle
2,5 Jahre
Nein Nein,
in WSZ alle
5 Jahre, bei Heizöl-
lagerung ab 5 m³
Ja, alle 5 Jahre
Prüfung bei Wiederinbe-
triebnahme erforderlich
Ja Nein Nein Ja
Prüfung bei Stilllegung erforderlich Ja Nein Nein Ja

WSZ = Wasserschutzzone(n)

Die Inbetriebnahmeprüfungen entfallen bei nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Anlagen, wenn sie von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut werden und dieser dem Umweltamt den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigt.

Im Wasserschutzgebiet Flehe besteht diese Prüfpflicht nicht nur in der Zone IIIA, sondern auch in der Zone IIIB. Unterirdische Anlagen sind hier wiederkehrend alle 2,5 Jahre, oberirdische mit einem Volumen von mehr als 1.000 l alle 5 Jahre zu prüfen.

Entscheidende Fragen für die Einstufung:

  • Wann gilt eine Anlage als ober- bzw. unterirdisch?
    Sie gilt als unterirdisch, wenn sie vollständig oder teilweise in den Boden eingebettet ist. Als oberirdisch gelten auch Anlagen, die im Keller aufgestellt sind.
  • Welche Menge wassergefährdende Stoffe fasst die Anlage?
    Das Volumen ist dem Typenschild oder den Unterlagen zur Anlage zu entnehmen.
  • Befindet sich die Anlage in einer Wasserschutzzone?
    Auskünfte über die Lage der Wasserschutzzonen können Sie beim Umweltamt per E-Mail erfragen oder im Straßenverzeichnis WSZ nachschlagen.

Wann können Prüfungen nach VAwS entfallen?

  • Die Inbetriebnahmeprüfung kann entfallen, wenn die Anlage von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut wurde und nicht wiederkehrend prüfpflichtig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Anlage muss dem Umweltamt vom Fachbetrieb nach Errichtung mittels eines Formblattes bescheinigt werden.
  • Wird die Anlage auch nach anderen Rechtsvorschriften geprüft und werden dabei die wasserrechtlichen Anforderungen berücksichtigt, können die Prüfungen ebenfalls entfallen.
  • Die Prüfungen können unter bestimmten Umständen auch dann entfallen, wenn der Betreiber über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügt (wie gemäß Öko-Audit-Verordnung und/oder DIN EN ISO 14.001).

Der Sachverständige prüft u. a. anhand folgender Fragen:

  • Anlage ordnungsgemäß eingelagert bzw. aufgestellt?
  • Bauart zulässig und Bauausführung korrekt?
  • Auffangraum ausreichend groß bemessen und dicht?
  • Alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionierend?
  • Entlüftungsleitungen vorhanden und richtig verlegt?
  • Dichtheit der Anlage durch Rost, Setzung usw. gefährdet?

Weitere Informationen und Links

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Befindet sich die Anlage in einer Wasserschutzzone?

Auskünfte über die Lage der Wasserschutzzonen können Sie beim Umweltamt per E-Mail erfragen oder in dem "Straßenverzeichnis WSZ" nachschauen.

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25. Mai 2012 | 02:48 Uhr

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