Wie Sie zum Energieausweis für Ihr Haus gelangen
Das Verfahren
Wenn Sie für Ihr Haus einen Energieausweis ausstellen lassen wollen, zeigen Ihnen nachfolgende Schritte, was nun zu tun ist:
Energieausweis-Aussteller
Ausstellungsberechtigt sind u. a.: geprüfte Energieberater im Handwerk, Handwerkmeister verschiedener Gewerbe, ausstellungsberechtige Techniker, Bauvorlageberechtigte nach Landesbauordnung, "Vor-Ort-Energieberater" (BAFA) sowie zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen Bevollmächtigte. Die umfassenden Regelungen zur Ausstellungsberechtigung und die bundesweite Liste der bei der Deutschen Energieagentur registrierten Aussteller finden Sie auf der Internetseite
www.dena-energieausweis.de
Sachverständige aus der Region können Sie der Gutachterliste entnehmen.
Gutachter
Die Energieausweis-Aussteller verfügen über entsprechende Arbeitshilfen und Computerprogramme zur Ausstellung der Energieausweise.
Ab wann ist der Energieausweis erforderlich?
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis schon seit der gültigen EnEV 2002 Pflicht.
In der EnEV 2007 ist geregelt, dass bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten ein Energieausweis zugänglich zu machen ist:
Seit dem 1. Juli 2008 für Wohngebäuden und Wohnungen mit Baujahr 1965 oder früher;
seit dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude.
Ab 1. Juli 2009 müssen auch in Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr sind Energieausweise gut sichtbar auszuhängen.

