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Das Verfahren

Aufnahme in das 50:50-Programm

Die Teilnahme am 50:50-Programm ist freiwillig. Mitmachen können alle städtischen Kindertagesstätten und Schulen incl. Berufskollegs. Begleitet werden die Einrichtungen sowohl vom Umwelt- und Schulverwaltungsamt als auch vom Amt für Immobilienmanagement der Stadt Düsseldorf. Interessierte Schulen oder Kindertagesstätten melden sich für die Aufnahme in das 50:50-Programm an.

  • Beim Umweltamt (Telefon 0211.89-21060), wenn sie in den Bereichen Heizenergie, Strom und/oder Wassereinsparung mitmachen möchten.
  • Beim Schulverwaltungsamt (Telefon 0211.89-96371), wenn sie im Bereich Mülltrennung und -vermeidung aktiv werden wollen.

Energierundgang und 50:50-Verantwortliche

Beim Energierundgang wird für die jeweilige Einrichtung der Grundstein für das 50:50-Programm gelegt. Zusammen mit den vom Umweltamt beauftragten Energieberatern werden Einsparmöglichkeiten aufgespürt. Deshalb ist die Anwesenheit der Hausmeisterin bzw. des Hausmeisters obligatorisch. Darüber hinaus sollten die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie Lehrerinnen bzw. Lehrer und/oder Schülerinnen bzw. Schüler teilnehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist es auch ratsam, die 50:50-Verantwortlichen der Einrichtung zu benennen. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Energiespar -AGs geschehen, die so genannte "Energiededektive" bestimmen.

Berechnung des Bonus für die Schule

Schulen bzw. Kindertagesstätten, die am Energiesparprogramm teilnehmen, lesen möglichst einmal monatlich (mindestens jedoch zu Anfang und Ende eines Einsparjahres) die Strom-, Heizenergie- und Wasserzähler ab und übersenden diese Daten dem Umweltamt. Danach ermittelt das Amt für Immobilienmanagement die Einsparungen, die durch das geänderte Nutzerverhalten erzielt wurden. Der errechnete Bonus wird den Schulen mitgeteilt. Der Berechnungszeitraum beträgt jeweils ein Jahr ab Eintrittsdatum in das 50:50-Programm.

Schulen bzw. Kindertagesstätten im Abfallprogramm erhalten unaufgefordert und regelmäßig einmal im Jahr einen Bescheid vom Schulverwaltungsamt über ihre Einsparungen. Der Berechnungszeitraum ist hier vom Eintrittsdatum der Einrichtung abhängig.

Der Bonus orientiert sich übrigens in allen Bereichen am jeweiligen Basisverbrauch, der beim Eintritt in das Programm ermittelt wird. Beim Ablesen der Zähler oder beim Kontrollieren des Abfallvolumens wird der neue Wert also immer mit diesem Basiswert verglichen. So können mit neuen Maßnahmen auch jährlich neue Rekorde aufgestellt werden.

Einsparungen, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben, die vom Amt für Gebäudemanagement finanziert wurden, werden nicht als Bonus anerkannt.

Auszahlung der Einsparbeträge

Die den Schulen bzw. Kindertagesstätten zustehenden Mittel aus beiden Programmen werden beim Schulverwaltungsamt verwaltet, bis sie von den jeweiligen Einrichtungen abgerufen werden.

Wenn die Gelder nicht in dem Jahr der Mitteilung über die Einsparung abgerufen werden sollen, ist dem Schulverwaltungsamt bis spätestens Oktober ein schriftlicher Vermerk der Schulleitung über die beabsichtigte Verwendung der Gelder zu übersenden. Die Schulverwaltung wird dann beim Stadtkämmerer die Übertragung der Mittel in das nächste Haushaltsjahr beantragen, damit sie den Schulen weiterhin zur Verfügung stehen. Ohne konkrete Begründung wird diese Übertragung allerdings nicht genehmigt. Im Zweifelsfall beantwortet Frau Gromöller vom Schulverwaltungsamt gern Ihre Fragen (Telefon 0211.89-96371).

Handhabung der Bonusbeträge

Die Bonusbeträge sind in den Schulen so zu verwalten wie andere städtische Etatmittel, die auf Girokonten der Schulen überwiesen werden. Im Klartext bedeutet dies: Es gilt auch hier die "Geschäftsanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten an den Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf" (siehe Benutzerhandbuch für die städtischen Schulen, in jeder Schule vorhanden).

Die Einsparmittel sind daher auf einem gesonderten Unterkonto zu verwalten.

Ausdrücklich gilt zu beachten: Die städtischen Gelder dürfen auf keinen Fall auf Konten von schulischen Fördervereinen oder sonstige private Konten übertragen werden.

Die Abrechnung gegenüber dem Schulverwaltungsamt erfolgt einmal jährlich zum 15. Januar. Dabei wird das Haushaltsjahr, nicht das Schuljahr zugrunde gelegt.

Die Finanzzuwendungen aus dem 50:50-Programm sollten möglichst umgehend genutzt, die Ausgaben des Schulgirokontos überwiegend bis zum Ende des Haushaltsjahres getätigt sein, in dem die Mitteilung über das Einparergebnis an die jeweilige Schule erfolgt ist. Kleinere Reste können hingegen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Bei der Absicht größere Bonusbeträge anzusparen siehe Punkt.

Ansparen von Bonusbeträgen

Es ist erlaubt, Etatmittel über einen vorher mit der Stadtverwaltung abgesprochenen Zeitraum bzw. Betrag zu sparen, um größerer Projekte (z.B. ein Internet-Café, ein "Eine-Welt-Labor", eine Photovoltaik-Anlage u.ä.) finanzieren zu können. Die jährlich anfallendenTeilbeträge für das vorgesehene Projekt sollten in diesem Fall nicht abgerufen werden, sondern im Einvernehmen mit der Schulverwaltung auf der dortigen Haushaltsstelle angespart werden.

Verwendungszwecke

Die Finanzzuwendungen aus dem 50:50-Programm an den Schulen können für alle Zwecke verwendet werden, die

  • das schulische Management in Bezug auf Umwelt- und Audit-Projekte optimieren
  • zur Verbesserung des schulischen Bildungsangebots allgemein beitragen
  • im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligem Projekt und dem "ÖKO-Audit-Programm" stehen.

Die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln wie Overheadprojektoren, Fernsehgeräten, Papier oder Werkzeug ist genauso möglich wie der Kauf von sinnvollen Spielgeräten oder einer Photovoltaik-Anlage. Aus den Bonus-Beträgen dürfen auch Fortbildungen für Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler finanziert werden. Außerdem: Die Ausrichtung von Feierlichkeiten zur Projektpräsentation kann ebenso mit diesen Mitteln abgedeckt werden wie die Beauftragung eines Moderators zur professionellen Hilfe bei schulischen Entscheidungsprozessen. Im Zweifelsfall beantwortet Frau Gromöller vom Schulverwaltungsamt gern Ihre Fragen (Telefon 0211.89-96371).

Bitte beachten: Nur konsumptive Maßnahmen - also der Kauf von Arbeitsmaterialien und ähnlichem - können direkt von den Schulen über das Schulkonto abgewickelt werden. Investitionsmaßnahmen müssen unbedingt mit der Schulverwaltung abgesprochen werden. Frau Gromöller vom Schulverwaltungsamt beantwortet gern Ihre Fragen (Telefon 0211.89-96371).

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25. Mai 2012 | 03:18 Uhr

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