Umweltamt Düsseldorf - Massnahmen zur Lärmminderung
Je nach Lage der Situation kommen einzelne oder mehrere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in Konfliktgebieten in Frage. Die Abstimmung über die Durchführung der Aktivitäten, ihr zeitlicher Ablauf und die Finanzierung soll in einem Arbeitskreis unter Beteiligung aller zuständigen Stellen erfolgen.
Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und Lärmminderungsplanung:
- Planerische Maßnahmen
- Verkehrsentwicklungsplanung (Verkehrsvermeidung, -minderung, -verlagerung)
- Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsreduzierung
- Citylogistik und Lkw-Führungskonzept
- Stadtplanung: Schaffung räumlicher Abstände
- Bau- bzw. Nutzungsbeschränkungen für empfindliche Nutzungen
- Trassierung von Verkehrswegen (Tief- / Hochlage, Tunnel)
- Organisatorische Maßnahmen
- Verkehrslenkung (z.B. Bündelung auf unempfindlichere Strecken)
- Betriebsverlagerungen
- Betriebsbeschränkungen, zeitliche Nutzungsbeschränkungen
- lärmbezogene Gebührenpolitik
- Maßnahmen an der Quelle
- Lärmreduzierung an der Quelle (Fahrzeug, Flugzeug, Betrieb)
- lärmarme Fahrbahnbeläge, regelmäßige Wartung der Gleise
- Aktive Lärmschutzmaßnahmen
- Lärmschutzanlagen (Wälle, Wände)
- Abschirmung durch Baukörper, Schließen von Baulücken
- Passive Lärmschutzmaßnahmen
- Grundrißgestaltung von Wohnungen
- Einbau von Schallschutzfenstern
Weitere Stichworte:
Konfliktgebiete

