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Informationen zum Schallschutzfensterprogramm

Wer erhält einen Zuschuss?

Antragsberechtigte sind Haus- bzw. Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Gebäuden an Straßenabschnitten, an denen tagsüber Straßenverkehrslärm von mindestens 70 Dezibel(A) oder nachts von mindestens 60 dB(A) vorherrscht. Die Werte sind der Straßenverkehrslärmkarte Düsseldorf zu entnehmen.

Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 01.04.1974 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen.

In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?


  • 225,- Euro pro qm Fensterfläche (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
  • zusätzlich 225,- Euro pro Schlafraum beim Einbau einer lärmgedämmten Lüftung
  • Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.


Geldscheine

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.
Weitere wichtige Informationen zu den Fördervoraussetzungen und wie Sie einen Antrag stellen können, lesen Sie bitte in den folgenden Dokumenten nach:

Förderrichtlinien (36 kb)
Antragsformular (88 kb)
Antragsformular - Anlage (72 kb)

Die Anträge sind fristgerecht und vollständig einzureichen bei der

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt 19/3 - Schallschutzfensterprogramm
Brinckmannstr. 7
40200 Düsseldorf
Telefon: 0211.89-25077

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25. Mai 2012 | 03:31 Uhr

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