Luftreinhalte- und Aktionspläne
Das Umweltamt der Stadt Düsseldorf setzt ein auf Nachhaltigkeit abzielendes System zur Verbesserung der Luftqualität an besonders gefährdeten Standorten um:
Ein Luftreinhalteplan beinhaltet langfristig angelegte Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Grenzwert nachhaltig eingehalten werden kann. Aktionspläne dagegen enthalten Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können und unmittelbar ihre Wirkung entfalten. In diesem Sinne stellen die Instrumente des Luftreinhalte- und Aktionsplans zwei Seiten einer Medaille dar.
Luftreinhalteplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt":
Grenzwertüberschreitungen des Luftschadstoffes NO2 auf der Corneliusstraße im Jahr 2002 machten die Aufstellung erforderlich.zum Thema Luftreinhalteplan
Aktionspläne "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" und "Ludenberger Straße":
Die 36. Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ von Feinstaub im April 2005 auf der Corneliusstraße führte zur Aufstellung kurzfristig wirkender Maßnahmen. Gleiches geschah auf der Ludenberger Straße im Mai 2005.
zum Thema Aktionsplan
Luftreinhalteplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt"
Hintergrund
Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) und § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft, 22 BImSchV). Die Richtlinien geben EU-weit geltende Vorschriften zur Erfassung und Beurteilung der Luftqualität vor und sind in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der 22. BImSchV national umgesetzt.
Ursache
Die städtischen Messstationen und das LUQS-Messsystem in NRW sind diesen Standards angepasst. Überschreitungen von Konzentrations- und Grenzwerten der EU werden vom Landesumweltamt NRW veröffentlicht. Die Grenzwertüberschreitung für den Luftschadstoff NO2 auf der Corneliusstraße ist im Jahr 2002 durch das Landesumweltamt NRW festgestellt worden. Damals wurde ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 59 µg/m³ gemessen. Dieser Wert lag außerhalb des geltenden Toleranzbereiches für das Jahr 2002 (56 µg/m³). Mit einem Jahresmittel von 31,7 µg/m³ hat der Straßenverkehr die Immissionssituation in der Corneliusstraße maßgeblich bestimmt, wobei mögliche andere Verursachergruppen zu vernachlässigen sind. Hieraus ergab sich die zwingende Verpflichtung, bis Ende Oktober 2004 einen Luftreinhalteplan für die südliche Innenstadt aufzustellen.
Maßnahmen
Die Berechnungen des Landesumweltamtes NRW haben ergeben, dass ohne zusätzliche Maßnahmen der Grenzwert für NO2 im Jahr 2010 nicht erreicht werden kann.
Im Jahr 2002 verteilten sich die N0x-Emissionen innerhalb der Emittentengruppe Verkehr zu 48,1% auf private Kraftfahrzeuge, zu 40,5% auf schwere Nutzfahrzeuge, zu 7,1% auf Busse, zu 4,0% auf leichte Nutzfahrzeuge und zu 0,3% auf Kraftfahrräder. Bemerkenswert erscheint der hohe Emissionsanteil von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen mit zusammen knapp 48% bei einer vergleichsweise geringen Fahrleistung von nur 4%. In der Konsequenz wird klar, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung insbesondere bei diesen beiden Fahrzeugarten ansetzen müssen:
- Einschränkung des Schwerlastverkehrs: Der Maßnahmenkatalog sieht vor, zukünftig die südliche Innenstadt Düsseldorfs für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren.
- Umstellung der städtischen Fahrzeuge und der Busse der Rheinbahn auf schadstoffarme Antriebsarten: Es ist vorgesehen, zukünftig nur noch schadstoffarme Linienbusse durch die südliche Innenstadt fahren zu lassen. Hierzu wird die Rheinbahn kontinuierlich die Busse umrüsten.
- Verflüssigung des Verkehrs: Hierzu werden die Grünphasen für den Geradeaus-Verkehr auf der Corneliusstraße verlängert. Die Möglichkeiten, von der Corneliusstraße links ab- und auf sie einzubiegen, werden eingeschränkt; außerdem soll gegen Falschparker vorgegangen werden, die den Verkehr behindern und Staus verursachen.
Durch die Verbreitung schadstoffärmerer Pkw werden die Emissionen insgesamt reduziert. In der Prognose kann davon ausgegangen werden, dass diese Maßnahmen zur Einhaltung des im Jahr 2010 erlaubten Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ führen werden.
Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen werden beobachtet und regelmäßig kontrolliert. Gegebenenfalls muss der Luftreinhalteplan entsprechend fortgeschrieben werden. Dies gilt für das gesamte Plangebiet einschließlich der Haupteinfahrtsstraßen.
Dokument zum Download:
Link zum Luftreinhalteplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" (4.4 MB)Aktionsplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" und "Ludenbergerstraße"
Hintergrund
Im Unterschied zum Luftreinhalteplan dient sowohl der Aktionsplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" als auch der Aktionsplan "Ludenbergerstraße" der kurzfristigen Reduzierung der Feinstaubbelastung (PM10). Der Aktionsplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" knüpft direkt an den entsprechenden Luftreinhalteplan an.
Aktionspläne seien notwendig und wirksam, so Regierungspräsident Jürgen Büssow in seinem Vorwort, doch solle niemand glauben, dass mit "kleinräumigen Aktionsplänen das Problem grundsätzlich gelöst werden könne. Es sind grenzüberschreitende Maßnahmen gegen die hohen Hintergrundbelastungen zu ergreifen. Außerdem sind die Verkehrsplanungen noch stärker auf den ÖPNV als attraktive Alternative zum Individualverkehr auszurichten. Schließlich muss mit einer intelligenten Güterverkehrslogistik eine wirksame Entlastung der Innenstädte erfolgen."
Nach 47 Abs. 2 des BImSchG müssen die Maßnahmen geeignet sein, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen, denn die Feinstaubkonzentration darf so schreibt es der Gesetzgeber vor - europaweit nur an 35 Tagen im Jahr den Wert von 50 µg/m³ im Tagesmittel überschreiten.
Ursache
In der Corneliusstraße (südliche Innenstadt) und der Ludenberger Straße kam es bei den Werten für PM10 in den Jahren 2004 bzw. 2005 zur Überschreitung der Toleranzmarge des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ . Ein entsprechender Aktionsplan trat jeweils mit der 36. Überschreitung im Jahr 2005 in Kraft.
Der höchste Emittenten-Beitrag wurde an der Corneliusstraße durch das regionale Hintergrundniveau mit 59%, an der Ludenberger Straße mit 61% geliefert. Diese Zahl wurde durch städtische Hintergrundmessungen nachgewiesen. Der Kfz-Verkehr hält in beiden Bereichen mit 30% bzw. 28% den zweitgrößten Anteil. Dabei leisten Lkw- und Bus-Verkehr (schwere Nutzfahrzeuge) einen überproportionalen Beitrag zur Schadstoffbelastung. Hier setzen beide Aktionspläne an.
Maßnahmen
Die in den Aktionsplänen festgelegten Maßnahmen müssen im Unterschied zu den Vorgaben der Luftreinhaltepläne kurzfristig greifen. Ziel aller Maßnahmen der Aktionspläne ist daher die sofortige Herabsetzung der Feinstaubbelastung.
Kennzeichnend für die Corneliusstraße und die Ludenberger Straße ist jeweils ihr ausgeprägter Schluchtcharakter. Durch diese Lage wird der notwendige Luftaustausch in Verbindung mit einer hohen Verkehrsfrequenz beeinträchtigt.
Auf der Corneliusstraße sollen die Schadstoffemissionen durch ein dreistufiges Vorgehen verringert werden. Die Wirksamkeit wird durch begleitende Berechnungen und Messungen untersucht.
Stufe 1: Sofortmaßnahmen
- Nassreinigung
- Einsatz schadstoffarmer Busse
- LKW-Durchgangsverbot
- Verflüssigung des Verkehrs
- Verschärfung des LKW-Durchgangsverbotes
- Einrichtung von LKW-Ladezonen
Stufe 2: Verkehrliche Maßnahmen
- Durchgangsverbot für alle Dieselfahrzeuge ohne Euronorm 4
- Nachrüstung der Euro 2-Rheinbahnbusse mit Partikelfilter
- Umrüstung der städtischen Fahrzeuge auf Erdgas
- Optimierung der Grünen Welle
- Einrichtung von Servicepoints für Paketanlieferer
- Änderung der Zeiten für die Abfalleinsammlung
Stufe 3: Weitergehende verkehrliche Maßnahmen
- Durchfahrtsverbot für den im Luftreinhalteplan Bereich der südlichen Innenstadt für alle Dieselfahrzeuge ohne Euronorm 4
- Neubeschaffung von Rheinbahnbussen ausschließlich mit Erdgas
- Intensivierung der Straßenbegrünung
- Verbesserung der Baustellenlogistik im Stadtgebiet
Auf der Ludenberger Straße wird der Aktionsplan in zwei Stufen umgesetzt:
Stufe 1
- Erneuerung der Fahrbahndecke
- Optimierung der Signalschaltung
- Parkverbot in der zweiten Reihe
- Einrichtung eines Servicepoints für Paketanlieferer
- Kontrollen der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Abstimmung der Anlieferzeiten mit dem Groß- und Einzelhandel
Stufe 2
- Änderungen der Zeiten der Abfallsammlungen
- Einsatz schadstoffarmer Busse
- Umrüstung der städtischen Fahrzeuge auf Erdgas
- Angepasste Nassreinigung
Bislang ist in beiden Aktionsplänen die Stufe 1 in Kraft getreten.
Die genaue Bewertung des Wirkungsgrades aller Maßnahmen geschieht durch ein begleitendes Monitoring. Die Ergebnisse werden ein Bestandteil dieser Aktionspläne, die kontinuierlich fortgeschrieben werden. Der Aktionsplan Düsseldorf Südliche Innenstadt gilt als Basis für eine Ergänzung des bereits vorliegenden Luftreinhalteplanes.
Dokumente zum Download:
Aktionsplan " Düsseldorf / Südliche Innenstadt" (3.3 MB)Aktionsplan "Ludenberger Straße" (1.7 MB)
Derzeit arbeiten Stadt und Bezirksregierung Düsseldorf an der Aufstellung eines gesamtstädtischen Luftreinhalteplans. Dieser soll einerseits bereits bestehende und erwiesenermaßen wirkungsvolle Maßnahmen beinhalten und auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt und andererseits um weiterführende, neue Maßnahmen ergänzt werden.

