Umweltprüfung
Schritt 1: Ermittlung der umweltbezogenen Grundlagen
Zu Beginn eines UP-Verfahrens bzw. Bebauungsplan-Verfahrens werden zwischen dem Planungsamt, dem Umweltamt und der Unteren Landschaftbehörde (beide gehören dem Umweltdezernat an) grundlegende Informationen über die Planung und über die Umweltsituation ausgetauscht. Die frühzeitige Behördenbeteiligung eröffnet die Möglichkeit zum erforderlichen Umfang der Umweltprüfung Stellung zu nehmen (Scoping). Der Zeitpunkt für die sog. Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP), wird vom Planungsamt vorgeschlagen, wenn das Planverfahren begonnen und zumindest die Art der Nutzung absehbar ist. Dies ist i.d.R. vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung). In einem Gespräch im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Jour fixe und einer anschließenden Stellungnahme (Umwelterheblichkeitsprüfung) des Umweltamtes werden die Umweltbelange grob eingeschätzt, Probleme frühzeitig benannt und die Notwendigkeit von Untersuchungen und Gutachten festgestellt.
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