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Umweltprüfung

Schritt 2: Beteiligung der Träger der Umweltbelange, Erstellung des Umweltberichtes

Bei der Erarbeitung des B-Plan-Vorentwurfs durch das Planungsamt fließen die Umweltbelange ein. Dabei stehen die Stadtplaner(innen) in Kontakt mit den entsprechenden Sachbearbeiter(innen) im Umweltamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie anderen Dienststellen und Institutionen.

Sodann wird der B-Plan-Vorentwurf inklusive Begründung und textlichen Festsetzungen an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verteilt. Das Umweltamt führt dabei die Stellungnahmen der Träger der Umweltbelange im Umweltbericht zusammen. Dabei werden i.d.R. die Stellungnahmen folgender Dienststellen berücksichtigt:

  • die verschiedenen Abteilungen des Umweltamtes
  • das Garten-, Friedhofs- und Forstamt
  • den Stadtentwässerungsbetrieb
  • die Bezirksregierung
  • die Umweltverbände
  • die Kriminalpolizei
  • die untere Denkmalbehörde
  • das Gesundheitsamt
  • das Jugendamt

In einem Dokument werden die verschiedenen Umweltbelange umfassend dargestellt. In der Regel enthält der Umweltberict folgende Kapitel:

  1. Lärm
  2. Elektromagnetische Felder
  3. Kinderfreundlichkeit
  4. Städtebauliche Kriminalprävention
  5. Tiere, Pflanzen und Landschaft
  6. Boden
  7. Maß der baulichen Nutzung: Verdichtung und Versiegelung
  8. Altstandorte
  9. Altablagerungen
  10. Oberflächengewässer, Grund- und Niederschlagswasser
  11. Luft
  12. Energieverwendung
  13. Stadtklima
  14. Kultur- und Sachgüter
  15. Umweltfreundliche Mobilität
  16. Nullvariante (Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands ohne die Planung)
  17. Monitoring
  18. Zusammenfassung

Zu den jeweiligen Belangen werden - je nach Relevanz in unterschiedlicher Tiefe - folgende Aspekte dargestellt:

  • Zustand und Empfindlichkeit der Umwelt
  • Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
  • Einwirkungen der Umwelt auf das Vorhaben
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes und zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens

Der Bewertung und den Zielen von Maßnahmen sind Vorsorgestandards zu Grunde zu legen, diese gehen über den lediglichen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen hinaus.

Die Abteilung "Umweltvorsorge und Umweltplanung" des Umweltamtes koordiniert die eingeholten Stellungnahmen, klärt Widersprüche, führt Abstimmungen durch und erstellt den Umweltbericht.
Dieses Dokument wird dem Planungsamt übergeben, das den B-Plan-Vorentwurf daraufhin überprüft, ggf. die geäußerten Anregungen einarbeitet und mit den sonstigen Belangen abwägt.
Vor dem nächsten Schritt ist jeder B-Plan auch in einem regelmäßig stattfindenden Jour fixe zu behandeln, an dem i.d.R. Mitarbeiter/innen des Planungsamtes, des Umweltamtes, des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, des Stadtentwässerungsbetriebes und des Gesundheitsamtes teilnehmen.

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9. Februar 2012 | 19:41 Uhr

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