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Umweltprüfung

Schritt 3: Beteiligung des Ausschusses für Umweltschutz

Vor der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfs wird er zunächst dem Ausschuss für Umweltschutz vorgelegt. Die Beschlußunterlagen werden vom Planungsamt zusammengestellt. Sie umfassen:

  1. Bebauungsplan
  2. textliche Festsetzungen
  3. Begründung einschließlich Umweltbericht
  4. Relevante umweltbezogene Stellungnahme
  5. Auswertung, welche Anregungen des Umweltberichtes in den Bebauungsplan übernommen oder nicht übernommen wurden.

Die Mitglieder des Umweltausschusses haben die Möglichkeit, diesen Plan und seine Festsetzungen zu hinterfragen und auch zusätzliche Anregungen aus Umweltsicht zu geben. Nimmt der Umweltausschuss den Plan zustimmend zur Kenntnis oder gibt Empfehlungen ab, so wird er als nächstes in den Planungsausschuss als dem zuständigen Fachausschuss für den Bebauungsplan eingebracht. Hier wird dann die öffentliche Auslegung beschlossen.

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9. Februar 2012 | 19:25 Uhr

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