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Umweltprüfung

Schritt 4: Öffentliche Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung erhält auch die Umweltverwaltung nochmals die Gelegenheit, den B-Plan-Entwurf zu prüfen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vom Rat nach Behandlung der Bedenken und Anregungen im Planungsausschuß als Satzung beschlossen.

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9. Februar 2012 | 19:40 Uhr

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