Umweltprüfung
Schritt 4: Öffentliche Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung erhält auch die Umweltverwaltung nochmals die Gelegenheit, den B-Plan-Entwurf zu prüfen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vom Rat nach Behandlung der Bedenken und Anregungen im Planungsausschuß als Satzung beschlossen.
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