Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Gartenabfälle: Verbrennen nicht erlaubt

31. Oktober 2003

Kompostbroschüre: Grün- und Gartenabfälle sollen verwertet werden

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Darauf macht das Düsseldorfer Umweltamt aufmerksam. Besonders betroffen davon sind Gartenbesitzer, Gärtnereibetriebe und Landwirte. Pflanzliche Abfälle sowie jegliche andere Abfälle und feuchtes Holz dürfen nicht verbrannt werden, weil dies schädliche Gase und Ruß in großer Menge erzeugt. In Reisighaufen können sich auch Igel verbergen, die durch das Feuer umkämen. Wer gegen das Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Dafür drohen Bußgelder von bis zu 2.600 Euro.

Besser ist es, Grün- und Gartenabfälle zu verwerten, so das Umweltamt. Das heißt von Rasen- bis Strauchschnitt soll alles in den Kompost, in die Biotonne, zum Recyclinghof oder zur Grünschnittsammlung. Tipps und Hinweise gibt es beim Umweltamt unter Telefon 49 49 49. Dort liegt auch eine Broschüre zur Kompostierung vor, die auf Anfrage verschickt wird. Einige wenige Ausnahmen von dem Verbot gibt es für Brauchtumsfeuer, beispielsweise zu Sankt Martin oder zu Ostern. Zuvor sollten jedoch Ordnungsamt und Feuerwehr informiert werden. Nähere Auskünfte dazu ebenfalls über Ruf 49 49 49. Auch in den ausnahmsweise erlaubten Fällen darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch ist zu vermeiden.


Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

25. Mai 2012 | 03:38 Uhr

Fr
23°
Details Sa
24°
Details So
24°
Details