Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigung kostet zirka 31 Millionen Euro im Jahr. Davon trägt die Stadt zirka 7,8 Millionen Euro für Reinigungsleistungen, die im allgemeinen Interesse liegen, zum Beispiel für die Reinigung von Brücken, öffentlichen Plätzen, Kreuzungsbereiche und einige verschiedene Straßen und Wege etcetera. Die restlichen 23,2 Millionen Euro werden durch die Straßenreinigungsgebühren gedeckt, die von den Grundstückseigentümern gezahlt werden müssen.
Grundlage für die Bemessung der Straßenreinigungsgebühr ist die Lage des Grundstücks zu den erschließenden Straßen. Maßgebend ist die Länge der Grundstücksseiten, die der Straße zugewandt sind. Danach wird die Gebühr nach Metern und Reinigungshäufigkeit berechnet.
Die Straßenreiningungsgebühren betragen 2012 bei einmaliger wöchentlicher Reinigung:
| Reinigungs- klasse |
Art der Reinigungsleistung | Jahresgebühr pro laufendem Meter |
|---|---|---|
| A | Reinigung durch die Anlieger | - |
| B | nur Fahrbahnreinigung durch AWISTA, Gehwegreinigung durch die Anlieger | 3,37 EUR |
| C | Gehweg- und Fahrbahnreinigung durch AWISTA | 7,32 EUR |
| E | Straßenreinigung mit erhöhtem Aufwand | 11,93 EUR |
| G | Reinigung selbstständiger Gehwege, deren Breite 3 Meter nicht übersteigt | 3,15 EUR |
Gering frequentierte Straßen werden ein Mal wöchentlich, Hauptverkehrsstraßen wie beispielsweise die Kö bis zu zwölf Mal wöchentlich gereinigt.
In Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist die Gehweg- und Fahrbahnreinigung oft auf die Anlieger übertragen.
Wie und wie oft eine Straße gereinigt wird, kann im
Straßenreinigungsverzeichnis, das Bestandteil der
Straßenreinigungssatzung ist, eingesehen werden (s. auch
Wie und wann wird meine Straße gereinigt?).
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