Einleitung und Entnahmen
Im Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es 238 Betriebe und Privatpersonen denen eine Erlaubnis für die Nutzung des Grundwassers als Brauch- und Nutzwasser erteilt wurde.
Die erlaubte Entnahmemenge für Brauch- und Nutzwasser lag 1996 bei 78 Mill m³ pro Jahr. Diese Mengen werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Vorallem die Betriebe haben in den letzten zehn Jahren neue Verfahren installiert, die zu einer wesentlichen Reduzierung des Verbrauchs geführt haben.
Im Gegensatz dazu ist die Nutzung des Grundwassers für den Hausgebrauch, wie etwa die Gartenbewässerung, nach dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei. Das Umweltamt empfielt aber eine Mitteilung über die Grundwasserbenutzung, um bei Grundwasserschäden die betroffenen Haushalte informieren zu können.

