Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:
- sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben
- sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben
dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:
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Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
- Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
- Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:
können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen.
Kleintiersammelstelle
Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Tel: 0211.830 99099
Öffnungszeit:
Mo. - Do. 7.00 - 12.30 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 7.00h - 12.30h, 13.00h - 14.30h
Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.
Tierfriedhof - Feuer & Erdbestattung
Am Südfriedhof 18d
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211.1601251
Fax: 0211.1601252
www.duesseldorfer-tierfriedhof.de
Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein, etc.)?
Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der
Gustav Denzin GmbH - Tierkörperbeseitigung
Telefon: 02162.30044

