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Wohin mit meinem verstorbenen Tier?

Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?

Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:

  • sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben
  • sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben

dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  1. Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.

  2. Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
  3. Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.

Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:

können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen.

Kleintiersammelstelle
Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Tel: 0211.830 99099

Öffnungszeit:
Mo. - Do. 7.00 - 12.30 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 7.00h - 12.30h, 13.00h - 14.30h

Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.

Tierfriedhof - Feuer & Erdbestattung
Am Südfriedhof 18d
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211.1601251
Fax: 0211.1601252
www.duesseldorfer-tierfriedhof.de

Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein, etc.)?

Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der

Gustav Denzin GmbH - Tierkörperbeseitigung
Telefon: 02162.30044


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10. Februar 2012 | 01:44 Uhr

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