Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Information über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen gemäß § 19 Absatz 5 VOB/A und über vergebene Aufträge im Rahmen von Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:
"Gemäß § 19 Absatz 5 VOB/A muss über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert von mehr als 25.000 Euro netto informiert werden."
"Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A muss über vergebene Aufträge bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro netto und bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto informiert werden."
Verzeichnis über beabsichtigte Aufträge
Verzeichnis über vergebene Aufträge

