Sicherheit bei Eis und Schnee
In der kalten Jahreszeit machen Eis und Schnee häufig Autofahrern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern das Leben schwer.
Deshalb sind im Winter die Räum- und Streufahrzeuge der
AWISTA GmbH oft schon tief in der Nacht oder gar rund um die Uhr im Einsatz, um mögliche Gefahrenquellen auf den Straßen zu beseitigen. Aber auch beim Thema Winterdienst gilt die Devise:
Ohne die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger geht es nicht!
Deshalb hier ein paar Hinweise:
Zur Pflicht der Düsseldorfer Bürger gehört auch die Winterwartung jener Flächen, für deren Reinigung Sie als Grundstückseigentümer laut Satzung zuständig sind.
Dabei müssen Sie diese Flächen von Schnee räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat abstreuen.
Gehwege müssen in einer Breite von 1,00 Meter freigehalten werden.
Auftauende Stoffe, z.B. Salz, sind grundsätzlich verboten. Der Einsatz ist nur erlaubt an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Klare, aber sinnvolle Vorgaben auch bei den Zeiten.
Sie müssen Schnee oder Glätte zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Fällt nach 20:00 Uhr Schnee oder tritt dann Glätte auf, so muss werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand herrschen.
Ausführliche Infos zum Winterdienst erhalten Sie beim Umweltamt und in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 13. Dezember 1991.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

