Mobil auch ohne eigenes Kraftfahrzeug
Zur Straßenplanung gehört auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen ohne eigenes Kraftfahrzeug und die Berücksichtigung der Bedürfnisse von mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Dies spielt vor allem bei der Planung von Anlagen für die öffentlichen Verkehrsmittel eine große Rolle. Durch die heute eingesetzten Niederflurfahrzeuge und eine mit Behindertenverbänden und Verkehrsunternehmen abgestimmten Haltestellenplanung kann die Mobilität der Fahrgäste optimiert werden.

Ein Beispiel ist die Bushaltestelle Merowingerstraße mit erhöhtem Bordstein -Buskapsteine- und dem für Blinde durch Rillenplatten gekennzeichneten Einstiegsbereich. Auch an Straßenbahnhaltestellen kann ein fast stufenloser Einstieg ermöglicht werden. Ein Beispiel hierfür ist der neue Haltestellentyp
Zur besseren Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter Menschen in der Verkehrsplanung hat das Amt für Verkehrsmanagement in Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz Standards für die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes entwickelt. Diese Gestaltungstandards sind sowohl bei anderen Kommunen als auch in Fachkreisen auf großes Interesse gestoßen.

