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Aktuelle Themen:

Sicherheit

Allgemeines

Wichtigster Bestandteil der modernen Radverkehrsplanung ist der Sicherheitsgedanke. Als Verkehrsteilnehmer gelten aber auch für Radfahrer die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Bitte halten Sie sich als Radfahrer zu Ihrem eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer immer an die gültigen Verkehrsregeln!
Radler und Radlerinnen müssen den rechten Radweg benutzen, es sei denn, der Radweg auf der linken Fahrbahnseite ist durch Beschilderung für beide Fahrtrichtungen freigegeben. Radfahren entgegen der erlaubten Richtung ist für Autofahrer unberechenbar und zählt zu den häufigsten Unfallursachen.
Das Befahren des Gehwegs ist für Radler verboten. Kinder bilden hierbei eine Ausnahme. Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen sie, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie den Gehweg befahren.

Straßenüberquerung

Bei der Überquerung von Straßen sollten Radfahrer - aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit noch mehr als Fußgänger und Fußgängerinnen - auf den abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugverkehr achten. Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen müssen auch Radler und Radlerinnen an Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) zu Fuß die Straße überqueren - es sei denn, hier sind entsprechende Radfahrerfurten markiert.

Gleisquerung

Besondere Vorsicht ist bei der Überquerung von Gleisanlagen geboten. Insbesondere wenn diese Anlagen als eigener Gleisbereich in der Mitte von getrennten Richtungsfahrbahnen für den Kfz-verkehr liegen; in der Regel ist die Überquerung der Straße nicht ?in einem Zug" möglich. Im allgemeinen warnen gelbe Doppelblinker vor dem Herannahen der Vorfahrt berechtigten Straßenbahn. Es empfiehlt sich daher, auch hier vom Fahrrad abzusteigen und zu schieben. Auf keinen Fall dürfen Gleisanlagen außerhalb der vorgesehenen Querungsstellen passiert werden.

Richtungswechsel

Zeigen Sie jeden Richtungswechsel mit dem Handzeichen rechtzeitig und deutlich sichtbar an! Das Unterlassen gilt als Verkehrsverstoß.

Fahren auf der Fahrbahn

Grundsätzlich müssen Radfahrer einzeln hintereinander fahren, um den Verkehr nicht zu behindern. Ausgenommen sind hiervon nur geschlossene Verbände mit mehr als 15 Personen. In diesem Fall darf keine Lücke zwischen den Radfahrern entstehen und es darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.

Handyverbot

Nicht nur im Auto - auch auf dem Fahrrad sollten Sie sich ganz auf den Verkehr konzentrieren; deshalb gilt auch hier während der Fahrt das Verbot zur Benutzung des Handys!

Licht

Schalten Sie bei Dunkelheit aber auch bei unklaren Sichtverhältnissen das Licht Ihres Fahrrads ein! Zusätzliche Sicherheit bietet helle Kleidung aber auch zusätzliche Reflektoren an Kleidung und Taschen.


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9. Sept. 2010 | 13:35 Uhr

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