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Grenzverhältnisse
Die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im
Stadtgebiet werden in das Gebrauchsarchiv übernommen.
Die Nachweise gehen bis etwa auf das Jahr 1830 zurück.
Sie umfassen den Katasterzahlennachweis und die Niederschriften über
die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der
beteiligten Grundstückseigentümer.
Unter Angabe des Verwendungszwecks können Eigentümer, Erbbauberechtigte,
Notare und sonstige Antragsteller mit berechtigtem Interesse die Nachweise
über die Sie betreffenden Liegenschaften einsehen.
Sowohl aus den Grenzniederschriften als auch zum Teil aus den
Vermessungsunterlagen (nur Grenzlängen und Grenzabstände von Gebäuden
betreffend) können Auskünfte erteilt werden.
Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch die Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in Auszüge aus der Liegenschaftskarte ein.
Auskünfte können schriftlich oder persönlich in der Fachkundenzentrale beantragt werden. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Falls Sie vor Ort wissen wollen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft, ist eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung erforderlich.
Für diese und andere Liegenschaftsvermessungen an Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an einen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen ÖbVI.

Liegenschaftskataster, Grenzniederschrift, Identitätsbescheinigung
Das Antragsformular können Sie per Post oder per Fax senden oder persönlich vorbeikommen.
Anträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden.

