VHS Düsseldorf - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1. Anmeldedaten/Datenschutz
- 2. Ihr Teilnahmeausweis
- 3. Zahlungsweise
- 4. Teilnehmerzahl/Entgelthöhe
- 5. Entgeltermäßigung
- 6. Rückerstattung
- 7. Abmeldung
- 8. Widerrufsrecht
- 9. Teilnahmebescheinigung
- 10. Geschenkgutscheine und Abonnement-Karten
- 11. Kinderbetreuung
- 12. Parkgebühren
- 13. Prüfungen
- 14. Studienfahrten und Exkursionen
- 15. Satzung und Entgeltordnung
- 16. Hausordnung
- 17. Haftung
- 18. Notfallmanagement
- 19. Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen
1. Anmeldedaten/Datenschutz
Für die Zulassung und die Entgelterhebung ist bei der Anmeldung die Angabe des Familiennamens, des Vornamens sowie die Anschrift erforderlich. Die Nennung der Bankverbindung ist bei schriftlichen Anmeldungen zur Abwicklung des Zahlungsvorganges erforderlich. Die Angabe der Telefon-, Faxnummer oder der E-Mail-Adresse ist für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen erforderlich (siehe hierzu auch unter "Haftung"). Die Angaben zu Geschlecht und Alter werden für statistische Zwecke erbeten. Diese Daten werden elektronisch gespeichert, eine Löschung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften.
nach oben
2. Ihren Teilnahmeausweis
erhalten Sie
- entweder mit der Post, wenn Sie sich schriftlich angemeldet haben,
- oder unmittelbar in der Geschäftsstelle, wenn Sie sich persönlich angemeldet haben.
Den Teilnahmeausweis bringen Sie bitte zur ersten Veranstaltungsstunde mit. Sollten Sie vierzehn Tage nach Anmeldung noch keinen Teilnahmeausweis erhalten haben, dann setzen Sie sich bitte mit der VHS (Tel.: 0211. 89-94150) in Verbindung.
nach oben
3. Zahlungsweise
Sobald Sie sich angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Bezahlung kann erfolgen:
- durch Ihre unterschriebene Einzugsermächtigung auf Ihrer Anmeldekarte (das Entgelt wird erst nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht) oder
- per Barzahlung in der Geschäftstelle der VHS, Bertha-von-Suttner-Platz 1 (das Entgelt wird dann vor Kursbeginn fällig)
Sollte die Lastschrift wegen fehlerhafter Kontoangaben, mangelnder Deckung oder Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen die Banken Gebühren, die vom Zahlungspflichtigen zusätzlich zu tragen sind.
nach oben
4. Teilnehmerzahl/Entgelthöhe
Rechtsgrundlage ist die Entgeltordnung der VHS. Die Entgelthöhe je Unterrichtsstunde richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Erreicht ein Kurs die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht, kann der Kurs mit Zustimmung der VHS und im Einvernehmen mit den Teilnehmern mit erhöhtem Entgelt oder verkürzter Laufzeit durchgeführt werden. Eine Rückumwandlung (bei späterem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) ist nicht möglich.
Verpflegung- und Übernachtungskosten sowie sonstige Nebenkosten (Unterrichtsmaterial, EDV-Umlage) werden gesondert berechnet und in der Kursbeschreibung ausgewiesen. Die Mindestteilnehmerzahl bei Einzelveranstaltungen beträgt 15 Personen (politische Bildung 10 Personen).
nach oben
5. Entgeltermäßigung
Bei Kursen und Seminaren (einschl. Bildungsurlaub) wird eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes auf Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt:
In Höhe von 20%: Studierende, Auszubildende sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende. Inhaberinnen und Inhaber der Familienkarte erhalten pro Semester auf eine Veranstaltung des Fachbereichs Familienbildung (FB 94) ebenfalls 20% Ermäßigung.
In Höhe von 50%: Schülerinnen und Schüler, Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses, Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitlosengeldempfänger (SGB III) sowie Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger (SGB XII).
Ein aktueller Ermäßigungsnachweis soll bei der Anmeldung vorgelegt werden. Sollte der Ermäßigungsnachweis bis zum Beginn der Veranstaltung nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden können, wird das volle Entgelt abgebucht.
Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Prüfungsentgelte, Anmeldeentgelte (5 Euro), Arbeitsmaterial- und Nebenkosten sind nicht ermäßigungsfähig.
nach oben
6. Rückerstattung
Wenn Veranstaltungen nicht zustande kommen beziehungsweise nach dem ersten Veranstaltungsabend eingestellt werden, wird das Entgelt bei Teilnehmern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht abgebucht. Teilnehmer, die das Entgelt bar bezahlt haben, bekommen dieses in voller Höhe gegen Vorlage des Original-Teilnahmeausweises an der Kasse der VHS (zu den angegebenen Öffnungszeiten) zurückerstattet.
nach oben
7. Abmeldung
Abmeldungen sind grundsätzlich möglich, jedoch wird bei einer Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Abmeldungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und die unten genannten Fristen sind einzuhalten. Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum (Eingangsvermerk) der Abmeldung bei der VHS. Ein Rücktritt von Kursen ist grundsätzlich nur bis zum Kursbeginn möglich. Bei Veranstaltungen mit einem angegebenen Anmeldeschluss muss die Abmeldung bis zu diesem Termin erfolgen.
Achtung: In folgenden Fällen gilt eine gesonderte Rücktrittsfrist:
- Bei Seminaren muss die Abmeldung bis eine Woche
- bei Bildungsurlauben bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen,
- bei Prüfungen generell nur bis zum Anmeldeschluss.
Mündliche oder telefonische Abmeldungen bei der Kursleitung werden nicht akzeptiert.
Nichterscheinen zum Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.
Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist das volle Entgelt zu zahlen.
Bereits eine einmalige Teilnahme verpflichtet zur Entrichtung des gesamten Kursentgeltes.
Ein Kurswechsel ist nur, gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro, in der ersten Veranstaltungswoche möglich. Eine Ummeldung muss bei der Geschäftsstelle der VHS erfolgen, Kursleitende sind nicht berechtigt, diese entgegenzunehmen.
Es besteht kein Anspruch auf die Unterrichtsleistung durch den im Veranstaltungstext genannten Dozenten. Bei Verhinderung des Dozenten durch Krankheit u.a., wird von der VHS ein gleichwertiger Ersatzdozent eingesetzt. Eine Abmeldung wegen Dozentenwechsel ist somit nicht möglich.
nach oben
8. Widerrufsrecht
Sofern Ihre Anmeldung durch Brief, E-Mail, Telefax oder Telefon erfolgte, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen mittels Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Termin der Anmeldung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
| Widerruf ist zu richten an: | |
| Anschrift | VHS-Düsseldorf Bertha-von-Suttner-Platz 1 40227 Düsseldor |
| vhs@duesseldorf.de | |
| Telefax | 0211.89-93663 |
Als Folge eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben
nach oben
9. Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßiger Kursteilnahme (Fehlzeiten maximal 20%) können Teilnahmebescheinigungen vier Wochen vor Kursende bei der Kursleitung beantragt werden.
nach oben
10. Geschenkgutscheine und Abonnement-Karten
sind an der VHS-Kasse im Weiterbildungszentrum am Hbf, Bertha-von-Suttner-Platz 1, zu den angegebenen Öffnungszeiten erhältlich. Bei einer Teilnahme am Lastschriftverfahren sind diese natürlich auch schriftlich oder telefonisch zu erwerben.
nach oben
11. Kinderbetreuung
Eine Kinderbetreuung wird nur auf der Franklinstr. 41 - 43 für die Teilnehmenden des Fachbereichs Schulische Weiterbildung angeboten.
Generelle Auskunft zu den Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Düsseldorf gibt die Kinderbetreuungsbörse beim i-Punkt Familie.
nach oben
12. Parkgebühren
Die VHS bietet ihren Teilnehmern die Ermäßigung der Parkgebühren im Parkhaus Hauptbahnhof-Ost (Zufahrten auf der Willi-Becker-Allee und der Ludwig-Erhard-Allee) laut Aushang an. Für die Inanspruchnahme dieser Ermäßigungsregelung muss lediglich das Parkticket im Weiterbildungszentrum, 2. Etage vor Raum 2.01 mittels des dort verfügbaren Gerätes kodiert werden.
nach oben
13. Prüfungen
(Nähere Hinweise finden Sie bei den jeweiligen Fachbereichen)
Wird bei einer Prüfung der VHS Düsseldorf die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Prüfung mit erhöhtem Entgelt durch Dritte durchgeführt werden.
Ein Rücktrittsrecht besteht generell nur bis zum Anmeldeschluss.
nach oben
14. Studienfahrten und Exkursionen
Bei allen Reisen und Fahrten tritt die VHS nur als Vermittler des jeweils genannten Reiseveranstalters auf und haftet folglich nicht für Schäden jeglicher Art.
Die Haftung der Reiseveranstalter und der sonstigen Leistungsträger bleibt hiervon unberührt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die bei den einzelnen Reisen genannten Reisebüros allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Diese können bei dem veranstaltenden Reisebüro angefordert werden.
nach oben
15. Satzung und Entgeltordnung
Die Satzung der VHS ist an der VHS-Kasse im WEITERBILDUNGSZENTRUM am Hbf., Bertha-von-Suttner-Platz 1, zu den angegebenen Öffnungszeiten erhältlich.
nach oben
16. Hausordnung
Die VHS ist in der Regel Gast in den verschiedenen Veranstaltungsstätten. Bitte beachten Sie die jeweilige Hausordnung.
nach oben
17. Haftung
Die VHS übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste jeglicher Art. Es werden keine Kosten erstattet, die durch die vergebliche Anreise bei kurzfristigen Ausfällen von Veranstaltungen entstehen, wenn der VHS die Benachrichtigung von Teilnehmern aufgrund fehlender oder mangelhafter Angabe von Anschrift, Telefon-, Faxnummer oder e-mail-Adresse nicht möglich war.
Auch weitergehende Schadensersatzsprüche in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Irrtümer vorbehalten.
Unsere Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Mit Ihrer Anmeldung geben Sie ein bindendes Angebot ab. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch Absendung der Anmeldebestätigung.
nach oben
18. Notfallmanagement
Mit der Teilnahme an VHS-Veranstaltungen erkennen Sie die Brandschutzordnung der Volkshochschule Düsseldorf an. Die Brandschutzordnung A befindet sich als Aushang in den Unterrichtsräumen. Die Brandschutzordnung können Sie im Hausmeisterbüro einsehen.
Die Fluchtwegebeschilderungen sowie Aushänge in Fluren und Unterrichtsräumen sind zu beachten. Den Anweisungen der Notfallhelfer ist zu folgen. Für Personen- und Sachschäden (Verlust von Garderobe und Wertgegenständen) sowie Kursausfall im Rahmen von Evakuierungen/Notfallübungen wird keine Haftung übernommen.
nach oben
19. Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen
Die Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen ist nicht gestattet.

