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Virtuelle Poststelle
- Verfahren und Voraussetzungen
- Rahmen-
bedingungen - Häufig gestellte Fragen
VPS - Virtuelle Poststelle, Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf
1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet mit der Einführung der Virtuellen Poststelle (VPS) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf gelten. Über die VPS können keine Vorgänge für städtische Töchter (z.B. Stadtwerke, AWISTA) oder andere Behörden (z.B. Finanzamt, Ministerien) abgewickelt werden.
2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
2.1 Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin einfach per E-Mail an alle auf www.duesseldorf.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.
Auch die Nutzung der HTML-Formulare ist unverändert möglich.
Was sind HTML-Formulare?
2.2 Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie jetzt an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Landeshauptstadt Düsseldorf (Landeshauptstadt@vps.duesseldorf.de) rechtsverbindlich und sicher elektronisch senden. Für die verschlüsselte Übertragung benötigen Sie einen öffentlichen Schlüssel.
Elektronische Anträge bieten angemeldeten Personen eine Fülle an zusätzlichen Funktionen für eine sichere elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Elektronische Anträge Kurzanleitung
Diese Art der Übertragung ist derzeit allerdings noch nicht für die angebotenen PDF-Vordrucke möglich, weil die Ausfülldaten beim Sendevorgang nicht übertragen werden. Die Nutzung dieser Vordrucke wird aber in einer nächsten Entwicklungsstufe angeboten.
PDF-Formulare Kurzeinleitung
Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die Abgabe elektronischer Angebote auf Ausschreibungen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hierzu besteht ein speziell geregelter Kommunikationsweg.
3. Dateiformate
Da nicht alle Datei-Formate bearbeitet werden können, ist die Datenübermittlung derzeit auf folgende Formate beschränkt:
Die Gesamtgröße der Anhänge darf 8 MB nicht überschreiten.
Gepackte Dateien (z.B. .zip, .rar) sind wie auch .exe-Dateien von der Übermittlung ausgeschlossen. Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) sind nicht zulässig.
Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung.
4. Verfahrensablauf
Um Nachrichten und/oder Dateien an die VPS der Landeshauptstadt Düsseldorf per Mail Landeshauptstadt@vps.duesseldorf.de zu übersenden, ist für die verschlüsselte Übertragung der hier hinterlegte öffentliche Schlüssel zu verwenden.
Öffentliche Schlüssel der VPS Düsseldorf
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, erfolgt eine unmittelbare Rückmeldung durch die Behörde (bitte an Ihre Kontaktdaten denken!).
4.1 Technische Aspekte
Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren. Eine vollständige Liste der akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur
Die Übersicht zeigt alle derzeit akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter für qualifizierte Zertifikate.
Die nach dem alten Signaturgesetz (SigG) vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870, 1872), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), genehmigten Zertifizierungsstellen gelten als akkreditiert im Sinne von § 15 Signaturgesetzes (SigG).
Deutsche Telekom AG, Produktzentrum Telesec
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
- Gütezeichen RegTP Nummer Z0001
- Akkreditierung erteilt am: 22. Dezember 1998
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
Bundesnotarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
- Gütezeichen RegTP Nummer Z0003
- Akkreditierung erteilt am: 14. Dezember 2000
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
DATEV eG Zertifizierungsstelle
Paumgartnerstraße 6-14
90429 Nürnberg
- Gütezeichen RegTP Nummer Z0004
- Akkreditierung erteilt am: 9. März 2001
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
D-Trust GmbH
Kommandantenstraße 15
10969 Berlin
- Gütezeichen RegTP Nummer Z0017
- Akkreditierung erteilt am: 8. März 2002
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
Deutsche Post Com GmbH, Geschäftsfeld Signtrust
Tulpenfeld 9
53113 Bonn
- Gütezeichen RegTP Nummer Z0002
- Akkreditierung erteilt am: 17. September 2004
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
TC Trust Center GmbH, eingetragen in das Handelsregister B des
Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HR B 96168
Sonninstraße 24-28
20097 Hamburg
- Gütezeichen BNetzA Nummer Z0032
- Akkreditierung erteilt am: 24. Mai 2006
- qualifizierte Zertifikate und qualifizierter Zeitstempel
DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
Niederkasseler Lohweg 181-183
40547 Düsseldorf
- Gütezeichen BNetzA Nummer Z0033
- Akkreditierung erteilt am: 09. August 2007
- ausschließlich qualifizierte Zertifikate
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
- Gütezeichen BNetzA Nummer Z0034
- Akkreditierung erteilt am: 28. August 2008
- ausschließlich qualifizierte Zertifikate
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Geschäftsfeld S-TRUST
Am Wallgraben 115
70565 Stuttgart
- Gütezeichen wird noch erteilt
- Akkreditierung erteilt am: 12. November 2008
- ausschließlich qualifizierte Zertifikate.
Mit dem eingesetzten Protokoll OSCI-Transport wird die Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Übermittlung von Nachrichten gewährleistet.
5. Fragen und Probleme mit der elektronischen Kommunikation
Bei Fragen und Problemen hilft ein Blick in das Verzeichnis der FAQ (Frequently asked questions - häufig gestellte Fragen).
Sollte sich das Problem dort nicht lösen lassen, steht für Fragen zu den Rahmenbedingungen der Projektleiter Bernhard Vieth ( bernhard.vieth@duesseldorf.de) zur Verfügung.

