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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerenscheid
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie. In wichtigen Angelegenheiten können alle bei den Kommunalwahlen in Düsseldorf wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beantragen, anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden (Bürgerentscheid).
Ablauf und Verfahren sind geregelt in § 26 der Gemeindeordnung NRW und der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Das Amt für Statistik und Wahlen ist in den Grenzen seiner Verwaltungskraft den Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Damit ist gemeint, dass sie Hilfestellung bei der Einhaltung der formellen Voraussetzungen zu Beginn des Verfahrens gibt und dabei auch über Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen informiert. Nicht in Betracht kann dagegen insbesondere eine Rechtsberatung oder die Erteilung umfassender Ratschläge kommen.
Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie auf der Kontaktseite.Stadtbezirksebene
Bei kreisfreien Städten, somit auch in Düsseldorf, kann ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch nur in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist. Dabei sind dann nur die im Stadtbezirk wohnenden Bürger unterschrifts- und abstimmberechtigt
Die wichtigsten Punkte zur Thematik "Bürgerbegehren / Bürgerentscheid" werden hier in Folge dargestellt:


