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Zuständigkeitsordnung Landeshauptstadt Düsseldorf

§ 20 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

(1) Zur Förderung des Wohnungsbaus in der Stadt und zur menschengerechten Versorgung der Bürger mit Wohnraum ist der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung zuständig für alle wohnungsrelevanten Vorhaben und Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Bestand, Neubau und Abbruch von Wohnungen haben.


(2) Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung entscheidet

  1. über die Verplanung sämtlicher städtischer und sonstiger der Stadt zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel
    1. zur Wohnungsbauförderung im Mietwohnungsbau,
    2. bei Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau,
    3. zur Bestandserhaltung einschließlich der Maßnahmen entsprechend den Grundsätzen des passiven Lärmschutzes und des Energiesparens;
  2. über die allgemeine Ausgestaltung der Sozialpläne nach § 180 BauGB im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften.

(3) Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wirkt mit

  1. bei der Erstellung und Änderung von Plänen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden,
  2. bei dem Erlass von Satzungen (außer Bebauungsplänen) und städtebaulichen Geboten nach dem Baugesetzbuch, soweit es sich um wohnungsrelevante Angelegenheiten handelt,
  3. bei der Aufstellung und Änderung (Fortschreibung) der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), von Stadtentwicklungs- und städtebaulichen Rahmenplänen,
  4. bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsverfahren nach dem BauGB, wenn Maßnahmen des Wohnungsbaus oder der Wohnungsmodernisierung betroffen sind,
  5. bei der Auslobung, Durchführung und Auswertung von städtebaulichen Wettbewerben, soweit wohnungsrelevante Belange berührt werden können.

Soweit wohnungsrelevante Belange berührt werden, erfolgt die Mitwirkung in der Regel vor der Entscheidung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.

(4) Über Maßnahmen der Raumordnung und Regionalplanung ist der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung zu informieren. Dies gilt auch für wohnungsrelevante Initiativen und Maßnahmen der Region Düsseldorf/Mittlerer Niederrhein.


Redaktioneller Stand: Januar 2000

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